BVI: Ausländer rein

Ausländische und geschlossene Fondsanbieter können nun Vollmitglieder werden. Logische Konsequenz aus KAGB.

04.10.2013 | 09:58 Uhr von «Patrick Daum»

Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat auf seiner Mitgliederversammlung beschlossen, ausländische Fondsgesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) für geschlossene Fonds ebenfalls als Vollmitglieder zuzulassen. „Der BVI vertritt die Interessen aller Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fonds“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Deshalb stehen wir allen Gesellschaften offen, die Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verwalten.“

Die Vollmitgliedschaft ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Ausländische Anbieter müssen entweder deutsche Fonds verwalten, Fonds über eine deutsche Zweigniederlassung vertreiben oder zu einem deutschen Konzern gehören. Deutsche Vertriebsgesellschaften von ausländischen Anbietern können ebenfalls Vollmitglied werden. „Es ist wichtig, alle für den deutschen Fondsmarkt relevanten Anbietergruppen bei der Erarbeitung von Branchenpositionen einzubeziehen“, findet Richter. Im Zuge des europäischen Binnenmarktes verliere der Sitz des Anbieters an Bedeutung. Denn die Gesellschaften könnten europaweit harmonisierte Fonds (OGAW) und nach dem Kapitalanlagegesetzbuch auch bestimmte alternative Investmentfonds grenzüberschreitend verwalten. „Auch nach der Öffnung für ausländische Anbieter bleibt der BVI der Interessenvertreter zur Förderung des Investmentstandortes Deutschland“, versichert der Verbandschef.

Dass sich der Fondsverband für KVGs öffnet, die geschlossene Fonds verwalten, sei eine logische Konsequenz aus dem neuen KAGB. Nun können BVI-Mitglieder, die bislang ausschließlich offene Investmentfonds verwaltet haben, dies künftig sowohl offene als auch geschlossene Fonds tun. „Eine Trennung der Anbieter offener Fonds von denen geschlossener Fonds entspricht daher nicht mehr der tatsächlichen und rechtlichen Wirklichkeit“, sagt Richter. „Fast alle BVI-Mitglieder werden neben ihrer Lizenz als OGAW-KVG auch eine Lizenz zur Verwaltung von alternativen Investmentfonds beantragen.“ Denn die ebenfalls als alternative Fonds geltenden offenen Immobilienfonds und Spezialfonds, würden bereits von ihnen verwaltet.

(PD)

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