Das zähe Ringen um die Offenlegungsvorschriften
Neben der EU-Taxonomie ist die Offenlegungsverordnung das Herzstück der neuen ESG-Regulierung der Finanzbranche. Rund um die Konsultation zur endgültigen Fassung tobt ein Machtkampf zwischen Industrielobbyisten und ESG-Puristen.08.02.2023 | 07:30 Uhr
Die Offenlegungsverordnung biegt in die Zielgerade ein. Im November 2022 wurde der erste Entwurf für die einzelnen Vorschriften offiziell an die Europäische Kommission zur Annahme weitergeleitet. Sie decken die Bereiche Umwelt, Soziales (einschließlich der Berichterstattung über die Wertschöpfungskette) und Unternehmensführung ab. Das ESG-Regelwerk wird die Grundlage für das künftige EU-weite Berichterstattungssystem bilden, das durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) eingeführt wird. Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt. Die darin formulierten Vorschriften könnten allerdings noch erheblich überarbeitet werden, bevor sie in Kraft treten. Deshalb konsultiert die Kommission nun die einzelnen Mitgliedstaaten zu den Standards, um einen endgültigen Gesetzestext zu beschließen, der dann vor seiner Verabschiedung vom Parlament und den Mitgliedstaaten geprüft wird. Die Frist für den endgültigen Gesetzestext läuft im Juni dieses Jahres ab.
Verbesserungsbedarf gebe es allenthalben, sagen etliche Investoren. Tatsächlich bergen die Themen Daten-Reporting, Datenverwaltung und Zugang aller relevanten beteiligten Parteien derzeit noch ein Bündel an ungelösten Problemen, die sich in etwa so zusammenfassen lassen: Noch ist nicht klar, was genau wer liefern muss, wo die Daten gesammelt werden und wie genau Investoren darüber berichten sollen. Die dafür notwenigen Standards sind noch im Werden begriffen. Insbesondere Fondsgesellschaften sind unzufrieden mit der Situation, ESG-Berichte über die von ihnen verwalteten Assets abliefern zu müssen, ohne über die dafür notwendigen Daten zu verfügen. Außerdem gehen vielen Investoren die Vorschriften zu weit. Sie seien zu bürokratisch und würden die Handlungsfreiheit der Investoren zu stark einschränken. Kritische Beobachter fürchten, dass einige einflussreiche Investoren die Konsultationsphase deshalb nicht nur dazu nutzen werden, um offensichtliche praktische Probleme zu lösen, sondern auch die Offenlegungsverordnung als Ganzes zu entschärfen.
Widerstand der ESG-Puristen gegen Unternehmens-Lobbyisten
Eine engagierte Gruppe von ESG-Investoren und Unternehmen mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 570 Milliarden US-Dollar hat die EU deshalb nun aufgefordert, den Entwurf für die Verpflichtung der Unternehmen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsfragen in ihrer gesamten Wertschöpfungskette nicht verwässern zu lassen. Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören KBI Global Investors, ESG-AM und de Pury Pictet Turrettini & Cie aus der Schweiz, Ecofi und Sycomore AM aus Frankreich sowie EB-SIM aus Deutschland. Eurosif, das französische SIF und das Responsible Business Forum in Polen haben ebenfalls unterzeichnet. Koordiniert wurde die Stellungnahme von der CDP, einer gemeinnützigen Organisation, die das globale Offenlegungssystem für Investoren, Unternehmen, Städte, Staaten und Regionen zum Management ihrer Umweltauswirkungen betreibt. Die Non-Profit-Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, mit ihren Regularien den Goldstandard der Umweltberichterstattung mit dem reichhaltigsten und umfassendsten Datensatz über Maßnahmen von Unternehmen und Städten zu schaffen.
Die Unterzeichner-Gruppe erklärt, dass die Anforderungen in ihrer jetzigen Form „die internationale Messlatte für Unternehmenstransparenz höher legen“ und gleichzeitig den Unternehmen helfen würden, ein besseres Verständnis der wesentlichen Risiken und Chancen zu erlangen. Die Unterzeichner betonen, dass die EU den Anwendungsbereich der Vorschriften nicht weiter einschränken sollte, und weisen darauf hin, dass die Zahl der Offenlegungspflichten und Datenpunkte in der derzeitigen Fassung gegenüber den ursprünglichen Entwürfen bereits erheblich reduziert worden sei. Die Gruppe fordert außerdem, dass Umweltauswirkungen und -risiken „ganzheitlich“ durch umfassende Berichterstattungsvorschriften über die biologische Vielfalt, die Wassernutzung und andere Bereiche behandelt werden müssen.
„Um das Engagement der EU für einen klimaneutralen Kontinent, in dem die Natur wiederhergestellt wird, aufrechtzuerhalten, muss die Kommission ehrgeizige Berichterstattungsstandards genehmigen. Diese Offenlegungsvorschriften sind unerlässlich, um den Kapitalmärkten die vergleichbaren Daten und Erkenntnisse zu liefern, die für die Finanzierung des grünen Übergangs benötigt werden“, betont Mirjam Wolfrum, die europäische Direktorin für politisches Engagement der CDP, mit Nachdruck.
Wolfrum und ihre CDP kämpfen seit Jahren einen zähen Kampf in Brüssel. Die Deutungshoheit über die oben genannten Offenlegungsvorschriften dürfte im Vergleich zur kommenden Schlacht um die besten EU-Nachhaltigkeitsvorschriften sogar nur ein Vorgeschmack gewesen sein: Das nächste Paket von EU-Vorschriften, das vorgelegt werden soll, wird sektorspezifische Standards für fünf von der Global Reporting Initiative erfasste Branchen (Landwirtschaft, Kohlebergbau, Bergbau und fossile Brennstoffe) sowie für fünf besonders klimaschädliche Sektoren (Energieerzeugung, Straßenverkehr, Kfz-Herstellung, Textilien sowie Lebensmittel und Getränke) festlegen. Gerade die einflussreichen Lobbyisten der Rohstoffunternehmen, Energieerzeuger, Autobauer und der Nahrungsmittelindustrie gelten in Brüssel als zähe Gegner jeder Vorschrift, die den von ihnen vertretenen Unternehmen Probleme bereiten könnte.