GroKo: Das kommt auf die Finanzbranche zu

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition ist unterzeichnet. FundResearch zeigt, was die Finanzbranche zu erwarten hat.

17.12.2013 | 14:36 Uhr von «Patrick Daum»

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist unterschrieben, Angela Merkel wurde zum dritten Mal zur Bundeskanzlerin gewählt. Die Große Koalition kann ihre Arbeit aufnehmen.

 

Ein Video zur Wahl der Bundeskanzlerin

Eine wichtige Veränderung zur vorherigen Legislaturperiode findet sich im Justizministerium. Dort ist fortan auch das Verbraucherschutzministerium angesiedelt, für das bisher die ehemalige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) zuständig war. Die Einführung des § 34f Gewerbeordnung und auch eine Einführung der Honorarberatung fielen unter anderem in ihr Tätigkeitsfeld. Nun wird sich Holger Maas (SPD) diesen Themen widmen. Beim Verbraucherschutz wird dem Saarländer der bisherige Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbz), Gerd Billen, als beamteter Staatssekretär zur Seite stehen und in Verbraucherfragen unterstützen. Als Parlamentarischer Staatssekretär wurde heute Ulrich Kelber (SPD) berufen.

Diese Personalie ist spannend für die Finanzberatung, denn der Verband spricht sich seit Langem für die Honorarberatung aus. Das in diesem Jahr beschlossene Honorarberatergesetz kritisierte er zuletzt: „Der Gesetzesbeschluss reguliert die Honorarberatung nur für Finanzprodukte und –dienstleistungen, die durch das Wertpapierhandelsgesetz oder das Vermögensanlagegesetz abgedeckt werden – also Wertpapiere wie Zertifikate sowie offene und geschlossene Fonds. Diese Regelung schließt jedoch Versicherungen, Spareinlagen, Bausparverträge und Kredite vom Provisionsverbot aus.“ Zudem bemängelte Billen als Chef der Verbraucherschützer, dass der Gesetzgeber es verpasst habe,  „für Transparenz im Provisionsmodell zu sorgen.“

Billens Kollege Kelber ist seit 2005 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und dort unter anderem Verbraucherschutzthemen verantwortlich. „Die fortschreitende Digitalisierung, global agierende Konzerne und liberalisierte Märkte machen eine massive Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher nötig“, sagt der neue Staatssekretär. „Ich will dazu beitragen, dass gesunder Menschenverstand und ein Mindestmaß an Grundwissen ausreichen, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher sicher und unbeschwert in der Gesellschaft bewegen können.“

Was gibt – vor diesen personellen Ausgangssituationen – eigentlich der Koalitionsvertrag her? Klar scheint zu sein, dass die provisionsbasierte Beratung erhalten bleibt. „Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Auch der vzbz hatte sich in der Vergangenheit stets für die Honorarberatung als „Alternative zur provisionsbasierten Finanzberatung“ ausgesprochen. Ebenfalls beratungsrelevant: Das Beratungsprotokoll soll laut Koalitionsvertrag auf seine „praktikable Handhabung überprüft und mit Verbesserungen für Anleger weiterentwickelt“ werden.

Universalbanken bleiben, Finanztransaktionssteuer kommt

Darüber hinaus spricht sich die schwarz-rote Bundesregierung dafür aus, das „bewährte“ Universalbankensystem beizubehalten. Zudem unterstützt sie die auf europäischer Ebene vorgesehene strengere Regulierung des Hochfrequenzhandels. Eine Finanztransaktionssteuer ist ebenfalls geplant: „Wir wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umsetzen“, steht im Koalitionsvertrag. Dies soll im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU geschehen. „Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Deviseninstrumente sowie Derivatekontrakte.

Auf den Rohstoffmärkten befürwortet die Große Koalition die Einführung von Positionslimits, um Nahrungsmittelspekulationen entgegenzutreten. Der Finanzaufsicht BaFin soll die Möglichkeit übertragen werden, den Vertrieb komplexer und intransparenter Finanzprodukte zu beschränken bzw. zu verbieten, sofern sie die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger bergen. Ab wann die Finanzmarktstabilität gefährdet ist oder die Risiken für Anleger unverhältnismäßig hoch sind, wird im Koalitionsvertrag nicht näher erläutert.

(PD)

Diesen Beitrag teilen: