Regulierung: Nachhaltigkeits- und Finanzdaten sollen gleich wichtig werden
Die EU-Kommission will die Bedeutung von Nachhaltigkeitsberichten erhöhen. Es soll mehr berichtspflichtige Firmen geben, die zudem detailliertere Daten liefern müssen. Wird die Gesetzes-Novelle umgesetzt, kommt insbesondere auf kleinere Finanzinstitute viel neue Arbeit zu.30.04.2021 | 07:30 Uhr
Die EU-Kommission hat am 21. April den Entwurf eines Regulierungspakets vorgelegt, das die Berichterstattung von Unternehmen zu ihren Nachhaltigkeitsbemühungen auf ein neues Niveau heben soll. Das sogenannte Sustainable-Finance-Paket sieht unter anderem vor, den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen deutlich zu erweitern. Die betroffenen Firmen sollen detailliertere Daten liefern, zudem wird es eine Prüfungspflicht geben. Neu ist auch, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte demnächst digital so kennzeichnen müssen, wie sie es bei ihrer Finanzberichterstattung bereits tun. So steht es in den Vorlagen für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Non Financial Reporting Directive (NFRD), die entsprechend angepasst wurden.
Aufwertung von Nachhaltigkeit zur finanzwirtschaftlichen Größe
Mit der Reform will die Europäische Union die Berichterstattung über ökonomische und nachhaltige Fakten von Unternehmen gleichstellen. Die Angleichung der Qualität und Prüfung der Informationen sei ein wichtiger Baustein, um die europäische Wirtschaft insgesamt nachhaltiger zu machen, so die Begründung. Große Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU werden ihre Berichtsprozesse entsprechend anpassen müssen.
Der Aufwand dafür dürfte nicht unerheblich sein. Denn die meisten am Kapitalmarkt aktiven Unternehmen sind zwar bereits seit 2017 dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Doch es gibt de facto keinen verlässlichen Standard für die Bereitstellung der Informationen. Das Ergebnis sind weiche Formulierungen. Die Berichte der Unternehmen zu ihren Nachhaltigkeitsbemühungen sind kaum miteinander vergleichbar. Für die konsequente Umsetzung der EU-Taxonomie, die Unternehmen in unterschiedliche Kategorien einteilt, je nachdem, wie nachhaltig sie agieren, ist das ein unbefriedigender Zustand. Zudem sind derzeit noch zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Genau aus diesen Gründen hat die EU-Kommission das Legislativpaket neu aufgesetzt und die Zielgruppe erweitert.
Hoher bürokratischer Mehraufwand
Noch gelten die aktuellen Regelungen nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Laut der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) werden künftig deutlich mehr Kreditinstitute berichtspflichtig sein. Bei den Finanzinstituten klingeln nun die Alarmglocken. Insbesondere die Sparkassen befürchten einen unangemessenen Anstieg an Bürokratie. „Bei der Ausweitung des Kreises der Berichtspflichtigen sollte der Proportionalitätsgedanke im Auge behalten werden. Der Legislativvorschlag bedeutet erheblichen Mehraufwand für die Sparkassen, auch weil die Umsetzungsfristen kurz bemessen sind und die durch die Kommission geplanten Zeiträume zwischen Veröffentlichung der Standards und der Erstanwendung zusätzlich sehr kurz sind“, sagt DSGV-Präsident Helmut Schleweis. „Insgesamt sollte ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der gewünschten Transparenz und den Regulierungskosten für die Sparkassen gewährleistet bleiben“, so Schleweis.
In einer offiziellen Stellungnahme fordert der DSGV-Präsident auch als aktueller Wortführer der DK mehr Augenmaß bei der Regulierung. „Es darf keine Definitionen von sozialer Nachhaltigkeit und keine Messsysteme sozialer Taxonomie geben, die ihre wichtigsten Akteure nicht mitberücksichtigen. Wir wünschen uns, dass die Taxonomie und die technischen Kriterien praxistauglich, nachvollziehbar und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Es muss darum gehen, Anreize für Verbesserungen zu setzen, statt Bürokratie zu schaffen, die nachhaltiges Verhalten eher als Last empfinden lassen“, so Schleweis, der dem Gesetzentwurf der EU-Kommission ein schlechtes Zeugnis ausstellt. Der veröffentlichte Vorschlag der Kommission sei zu komplex und erfülle die gestellten Anforderungen an eine praxisnahe Umsetzung nicht, ist der DSGV-Präsident überzeugt.
Schleweis plädiert für einen späteren Anwendungszeitpunkt der Regeln als den bisher vorgesehenen 1. Januar 2022 – auch vor dem Hintergrund, dass die EU bei der Ausarbeitung ihres vorgelegten Entwurfs zur Taxonomie-Verordnung noch viel Arbeit vor sich hat. Derzeit konkretisiert die EU-Kommission in einem ersten Legislativpaket zur Taxonomie-Verordnung die beiden ökologischen Nachhaltigkeitsziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel". Demnächst sollen die weiteren vier ökologischen Umweltziele konkretisiert werden. „Zu erwarten ist, dass die Taxonomie in den kommenden Monaten noch komplexer wird“, so Schleweis.