Riester-Rente vor dem Aus?
Die Riester-Rente gilt als einer der größten Gesetzgebungs-Flops der jüngeren Geschichte. Unterm Strich unnütz, zu teuer und zu allem Überfluss auch noch kompliziert. Die Forderung nach einer Reform werden immer lauter. Ein Kommentar.03.05.2019 | 09:30 Uhr
Politiker jeder Couleur haben seit Jahrzehnten ein Problem damit, die volkswirtschaftlichen Konsequenzen ihrer Ideen zu erkennen. Ein abschreckendes Beispiel dafür ist das Thema Finanzielle Altersvorsorge, mit dem sich Regierungen schon seit Langem herumschlagen. Immerhin, über die Ausgangslage gibt es keine zwei Meinungen: Aufgrund des demografischen Wandels wird es bald zu viele und immer länger lebende Rentner und zu wenige Sozialversicherte geben, die in die Rentenkasse einzahlen. Daraus hätte die Politik die Konsequenz ziehen können, die Rentenbeiträge anzuheben, das Renteneintrittsalter heraufzusetzen und weitere Einnahmequellen für die Rentenkasse zu erschließen, um das allgemeine Rentenniveau zu halten.
Es kam anders: Frühverrentungen werden gefördert, das Rentenniveau wurde langfristig abgesenkt, gleichzeitig wurden die Bürger aufgerufen, zusätzlich privat vorzusorgen, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Doch anstatt Aktien- und Fondssparen steuerlich zu fördern, um Bürgern unkompliziert einen langfristigen Vermögensaufbau zu ermöglichen, kamen Abgeltungsteuer und Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist kein Erfolgsmodell
Mit der Erfahrung aus fast 20 Jahren lässt sich heute sagen: Die sogenannte „Riester-Rente“ ist eines der schlechtesten Instrumente zur Förderung privaten Eigentums seit Erfindung des Kettenbriefs. Das lässt sich sogar nachrechnen. Der Bund der Versicherten hat es getan. Berechnet wurden die erzielten Renditen für Sparer, die eine Riester-geförderte Versicherung abgeschlossen hatten. Das Ergebnis: Ganz unabhängig von der Laufzeit blieb unterm Strich eine negative Rendite übrig. Mit anderen Worten: Das Geld unters Kopfkissen zu legen, ist sinnvoller als eine Riester-Versicherung abzuschließen.
Bei Riester-Banksparplänen sieht es nicht viel besser aus. Einer Analyse der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge wurden Sparer über Jahre hinweg von Banken und Sparkassen mit rechtswidrigen Klauseln in den Verträgen über den Tisch gezogen. Der Trick: Mit sogenannten Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln behielten sich die Finanzinstitute das Recht vor, nach eigenem Ermessen den variablen Zinsanteil der Sparverträge nach Belieben zu ändern. Die grundsätzlich richtige Idee, einen Teil der Verzinsung an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt zu koppeln, wurde damit ausgehebelt.
Immerhin: Der Bundesgerichtshof hat diese Vertragsklauseln in mehreren Verfahren bereits für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 361/01, Az. XI ZR 140/03, Az. XI ZR 52/08, Az. XI ZR 197/09). Sparer können sich darauf berufen und eine Neuabrechnung durchführen zu lassen.
Doch erstens ist es fraglich, wie viele der Riester-Sparer davon überhaupt wissen. Zweitens spricht es nicht gerade für ein finanzpolitisches Alterssicherungsinstrument, wenn Sparer erst vor Gericht ziehen müssen, um wenigstens einen Hauch von positiver Rendite zu erzielen.
Es werden kaum noch neue Riester-Verträge abgeschlossen
Wie sinnlos die Riester-Rente ist, hat sich über die Jahre offensichtlich auch bei den Bürgern herumgesprochen. Die Zahl der Verträge stagniert seit Jahren. Im vergangen Jahr war sie sogar rückläufig. Viele – auch lange besparte – Riester-Verträge sind mittlerweile beitragsfrei gestellt. Nur die Hälfte der Sparer bekommt die volle Zulage. Die Anbieter klagen über eine hohe Zahl an Teil-Rückforderungen bereits überwiesener und verbuchter Zulagen.
Neue Vorschläge, ungelöste Probleme
Die Erkenntnis, dass die Riester-Rente kein Instrument ist, mit dem sich die drohende Rentenlücke schließen lässt, hat dazu geführt, dass aktuell Alternativ- und Ergänzungsmodelle diskutiert werden. So hat etwa das Deutsche Institut für Altersvorsorge eine Expertenbefragung angestellt und eine Sammlung von Vorschlägen erarbeitet, wie die Riester-Rente vereinfacht werden könnte.
Einen Schritt weiter gehen die Verbraucherzentralen: Sie haben die Idee der „Deutschland-Rente“ weiterentwickelt. Das Modell geht zurück auf einen Entwurf der drei hessischen Politiker Thomas Schäfer, Stefan Grüttner und Tarek Al-Wazir. Das Prinzip in einfachen Worten: Jeder Arbeitnehmer soll in diesen Fonds einzahlen können. Fondsmanager legen das Geld anschließend am Kapitalmarkt an. Der Deutschland-Fonds soll „ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis“ arbeiten. Vorbild dafür ist der Staatsfonds Norwegens.
Es könnte ein
interessanter Ansatz sein. Man sollte, wenn man den Gedanken
weiterverfolgt, jedoch berücksichtigen, dass der norwegische Staatsfonds
nicht dafür konzipiert wurde, um Norwegens Rentner zu versorgen,
sondern um den Umstieg Norwegens vom Ölproduzenten zur Industrie- und
Dienstleistungsnation zu finanzieren. Das macht, wenn man solch einen
Fonds konstruiert, einen Unterschied.
Fazit
Die Konsequenz aus der Riester-Misere müsste eigentlich lauten: Bereitet dem Schrecken ein Ende, zahlt das in den Riester-Produkten angesparte Vermögen aus, schließt das Riester-Kapitel und fördert dafür lieber eigenverantwortliches Aktien- und Fondssparen sowie den Erwerb von Wohneigentum. Und wer es nicht selbst hinbekommt, darf auch gerne in einen „Deutschland-Fonds“ mit beamteten Fondsmanagern einzahlen. Aber das Modell wäre vermutlich zu einfach und zu leicht verständlich. Wahrscheinlicher ist wohl ein Riester-Sparen 2.0. Mit etwas Glück wird das Gesetz pünktlich zur Eröffnung des Berliner Flughafens verabschiedet.