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Beipackzettel werden verständlich

Ilse Aigner, Bundesministerin für Verbraucherschutz
Anlageberatung

Schluss mit Fachchinesisch: Experten einigen sich auf verbraucherfreundliche Formulierungen in Produktinformationsblättern.

03.09.2013 | 06:45 Uhr von «Patrick Daum»

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat allen Grund zur Freude: Kurz vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet sie sich mit einer Erfolgsmeldung aus Berlin zurück nach München, wo sie sich dem bayerischen Landtag anschließen wird. Im März 2012 gab die Ministerin den Anstoß für die Optimierung der Produktinformationsblätter (PIBs) für Wertpapiere – auch Beipackzettel genannt. Eine von ihrem Ministerium in Auftrag gegebene Evaluation hatte ergeben, dass rund drei Viertel der befragten Verbraucher die PIBs als wichtig erachten. Das Problem dabei: Sie weisen erhebliche sprachliche Mängel auf.

Das soll sich jetzt ändern. Wie das Bundesverbraucherministerium mitteilte, werden die Beipackzettel für Wertpapiere verständlicher. Darauf haben sich Experten aus der Finanzbranche, der Verbraucherverbände, der Finanzaufsicht und der Bundesregierung verständigt. Unverständliche Fachbegriffe und Verklausulierungen sollen gestrichen und durch verständliche Formulierungen ersetzt werden. „Begriffe wie ‚Entgeltsimulation‘, ‚Indexdisclaimer‘, ‚Medium Term Note‘ oder ‚Teilschuldverschreibung‘ sollen künftig der Vergangenheit angehören“, teilt das Ministerium mit. Ein Glossar soll sicherstellen, dass die PIBs sprachlich verständlich und einheitlich gestaltet werden.

Risiken und Zuwendungen werden transparent

„Das Bundesverbraucherministerium begrüßt, dass es gelungen ist, die Wirtschaft, die Verbraucherschützer und die Verwaltung an einen Tisch zu bringen, um konkrete Verbesserungen für die Verbraucher zu erreichen“, heißt es in einer entsprechenden Stellungnahme. Herausgekommen sei eine Arbeitshilfe, die den Autoren von Produktinformationsblättern vorgibt, welche Begriffe verwendet werden könnten, welche Begriffe erklärungsbedürftig seien und welche Begriffe in einem Beipackzettel nicht mehr auftauchen sollten. Das Glossar liefere häufig die passenden Textbausteine gleich mit, was insbesondere für die transparente und klare Darstellung der möglichen Risiken und anfallenden Kosten für Bankkunden gelte.

„Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich dazu bekannt, dass auch die Vertriebsvergütungen und Zuwendungen in einem standardisierten Textbaustein transparent dargestellt werden sollen“, so das Ministerium. Dadurch könnten Verbraucher die einzelnen Angebote besser vergleichen. Spätestens ab dem 1. Dezember 2013 sollen die PIBs den Empfehlungen der Arbeitsgruppe entsprechend gestaltet sein.

Das „Glossar zur Verbesserung der sprachlichen Verständlichkeit von Produktinformationsblättern nach dem Wertpapierhandelsgesetz“ kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

(PD)

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