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BVDH verabschiedet Verhaltenskodex

Karl Matthäus Schmidt, Vorstand BVDH
Anlageberatung

Honorarberater verpflichten sich zu Provisionsverbot. Gebot völliger Transparenz soll berücksichtigt werden.

18.05.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) verabschiedete auf seiner ersten ordentlichen Mitgliederversammlung am 8. Mai in Berlin einvernehmlich einen strengen Verhaltenskodex. Dem „Kodex der Honorarberatung“ zufolge verpflichten sich die BVDH-Mitglieder zur Offenlegung und ungefragter Aufklärung über sämtliche Preise, Kosten und Gebührenbelastungen der offerierten Finanzprodukte oder Versicherungen, soweit diese dem Berater bekannt sind. Außerdem verpflichteten sich die Berater zu einem Verbot von Vermittlungsprovisionen sowie von Kick-Back-Zahlungen und Zuwendungen jeglicher Art, insbesondere Provisionsrückvergütungen und Bestandsprovisionen. Eine Teilnahme an Incentive-Veranstaltungen von Produktanbietern oder Vertriebsorganisationen schlossen sie ebenfalls aus.

„Wir haben damit ein glasklares, eindeutiges Regelwerk geschaffen“, sagt BVDH-Vorstand Karl Matthäus Schmidt. „Es stellt sicher, dass es in der Honorarberatung keinerlei Provisionen gibt und dass höchste Qualitätsstandards eingehalten werden.“ Sein Vorstandskollege Dieter Rauch fügt hinzu, dass das Verfahren bereits in diesem Jahr anhand eines standardisierten Fragenkatalogs von einem Wirtschaftsprüfer umgesetzt und anschließend zertifiziert werde. „Wir legen Wert darauf, ein einfach nachvollziehbares und kostengünstiges Prüfverfahren einzusetzen, das auch von kleinen und mittelständischen Honorarberatungen wirtschaftlich getragen werden kann. Jeder Honorarberater, der das Prüfverfahren erfolgreich durchläuft, darf künftig das Qualitätssiegel des BVDH verwenden“, so Rauch.

Der Berufsverband führt darüber hinaus Sondierungsgespräche mit verschiedenen Interessensvertretungen der Honorarberatung. Zielsetzung sei es, eine Bündelung der Kräfte zu erreichen und gegenüber der Politik mit einer Stimme zu sprechen.

(PD)

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