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Wird Google zur Konkurrenz für freie Berater?

Foto: Augsburger Allgemeine
Anlageberatung

Der Internetriese will ab Herbst ein Vergleichsportal für Versicherungen anbieten. Verlieren Berater dadurch Kunden?

19.06.2013 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Der Suchmaschinenbetreiber Google steigt in das Versicherungsgeschäft ein. Spätestens im September dieses Jahres will der Konzern sein Vergleichsportal „Google Compare“ auf den Markt bringen. Vorerst bleibt es auf Preisvergleiche von Kfz-Versicherungen beschränkt. Mittelfristig sollen Vergleiche von Strom-, Gas- und Mobilfunktarifen hinzukommen. In Großbritannien ist der Internetgigant bereits seit 2011 mit dem Vergleichsportal „Beat the Quote“ aktiv.

Damit macht Google in erster Linie anderen Vergleichsportalen, wie etwa Marktführer Check24, Konkurrenz. Aber auch unabhängige Versicherungsvermittler könnten Kunden verlieren. Die Angst davor hält sich jedoch noch in Grenzen. „Das ist schwer einzuschätzen“, sagt ein Hamburger Vermittler auf Nachfrage von FundResearch. „Ich denke aber nicht, dass ich dadurch Kunden verliere.“ Dieser Ansicht ist auch Adrian Baier, Versicherungsmakler aus dem Bereich Gießen: „Als Makler sehe ich da keine Probleme. Das wird eher eine Konkurrenz zu Check24.“ Zwar sieht auch er, dass sich Kunden vermehrt über Vergleichsportale informieren. Aber letztlich schließe sein Kundenstamm bei ihm die Versicherung ab. „Bei Kfz- oder Haftpflichtversicherungen könnte Google Erfolg haben“, schränkt Baier ein. „Aber komplexe Produkte wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen eine gewisse Beratung.“

Vergleichsportale haben inzwischen eine enorme Marktmacht entwickelt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Im vergangenen Jahr hätten sie mehr als eine Million Verträge vermittelt, mindestens 250.000 mehr als 2011. Wer als Direktversicherer davon profitieren will, muss an das jeweilige Portal eine Provision zahlen.

Datenschutzrechtliche Zweifel

Google begründet seinen Schritt damit, dass man über die eigenen Nutzer sehr gut informiert sei und besser passende Versicherungsangebote machen könne als bereits bestehende Vergleichsportale. „Generell habe ich Zweifel, ob ein derartiges Vorgehen unter den derzeitigen Nutzungs- und Privatsphärenbestimmungen datenschutzkonform ist“, sagt Moritz Karg vom Hamburger Datenschutz auf Nachfrage von FundResearch. „Google braucht zu einer Erstellung von passgenauen Versicherungsangeboten auf der Grundlage der persönlichen Angaben der Nutzerinnen und Nutzer eine Rechtsgrundlage. Theoretisch könnten diese, in Abhängigkeit davon um welche Art von Daten es sich handelt und woher diese stammen, aus dem Bundesdatenschutzgesetz entnommen werden. Ist dies rechtlich ausgeschlossen, bliebe lediglich die Einholung einer Einwilligung.“ Die Nutzer müssten in jedem Fall über das Ausmaß der Datennutzung vorab informiert werden. Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Datennutzung sei unter anderem von Bedeutung, aus welcher Quelle die Daten stammen. „Wenn sie z.B. aus der Nutzung der Google-Dienste kommen, dann ist dies datenschutzrechtlich kritisch. Denn in der Regel werden die Nutzerinnen und Nutzer mit einer derartigen Verwendung der Daten nicht rechnen“, sagt Karg. „Die Privatsphärenbestimmungen von Google sind aufgrund der teilweise unbestimmten und offenen  Formulierungen zur Art und dem Umfang der Daten äußerst problematisch.“, sagt Karg.

(PD)

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