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EU-Kommission überprüft Schattenbanken

Börse

Das Schattenbankwesen soll stärker reguliert werden. BVI: „Investmentfonds sind keine Schattenbanken.“

20.03.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Im Rahmen der Reformen im Finanzsektor, die durch die Finanzkrise nötig wurden, wendet sich die EU-Kommission der zunehmenden Kredittätigkeit von Nichtbanken, sog. „Schattenbanken“, zu. Diese standen bislang nicht im Mittelpunkt von Regulierung und Aufsicht. Der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) arbeitet derzeit Empfehlungen für die Beaufsichtigung und Regulierung der betreffenden Unternehmen und deren Tätigkeiten aus.

Mit ihrem am gestrigen Montag vorgelegten Grünbuch und der damit eingeleiteten Konsultation wirkt auch die Kommission aktiv an diesen Arbeiten mit. „Wenn es um ehrgeizige Reformen bei der Regulierung des Finanz- und insbesondere des Bankensektors geht, nimmt die EU weltweit eine führende Rolle ein“, erläutert EU-Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier. Er wolle verhindern, dass Tätigkeiten und Unternehmen des Finanzsektors bestehende und geplante Vorschriften umgehen.

Nach Ansicht der EU-Kommission erfüllten Schattenbanken bis zu einem gewissen Grad wichtige Funktionen im Finanzsystem. Sie stellten eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar und böten Anlegern Alternativen zu Bankeinlagen. „Für die langfristige Finanzstabilität können sie aber auch mit Risiken verbunden sein, da sie eine Akkumulierung unbekannter Risikofaktoren im Finanzsystem bewirken und Spillover-Effekte vom Schattenbank- auf den regulären Banksektor ermöglichen“, so die Kommission.

Nach Definition des FSB ist das Schattenbanksystem ein „System der Kreditvermittlung, an dem Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulierten Bankensystems beteiligt sind.“ Danach könnten u.a. Geldmarkt- und Investmentfonds als eben solche Schattenbanken bezeichnet werden.

Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) begrüßt die geplante Regulierung durch die EU. Investmentfonds seien nach BVI-Ansicht allerdings keine Schattenbanken: „Einen Mangel an Regulierung kann unsere Branche wahrlich nicht beklagen“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. „Für unregulierte Finanzinstrumente, Finanzinstitutionen und deren Aktivitäten sind klare Regeln überfällig.“

Im vorgelegten Grünbuch erklärt die Kommission, inwieweit Tätigkeiten von Schattenbanken bereits durch bestehende und vorgeschlagene EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. So würden beispielsweise außerbilanzielle Konstrukte wie Zweckgesellschaften indirekt durch das Bankenrecht reguliert.

(PD)

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