Prüfung
und kein Ende
Ab 1. Januar 2021 übernimmt die BaFin die Aufsicht über die
Finanzanlagenvermittler nach §34f und die Honorarberater nach §34h
Gewerbeordnung (GewO). Bislang lag die Aufgabe in den Händen der Gewerbeämter
und der IHKs. Mittlerweile wurden Details über die Abwicklung der Prüfungen
bekannt. Anlass war eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stefan
Schmidt von den Grünen und weiteren Abgeordneten seiner Fraktion. Neu ist, dass
die Finanzaufsichtsbehörde nicht mehr turnusmäßig, sondern „risikoorientiert“
und „anlassbezogen“ prüfen wird. Geplant ist, dass die Finanzdienstleister
jährlich Selbstauskünfte an die BaFin übermitteln, die Angaben über die
vermittelten Finanzinstrumente, das Volumen der Anlagegelder und die Anzahl der
Anleger enthalten sollen. Auch Beschwerden über die Vermittler sind ein
möglicher Prüfungsgrund. Grundsätzlich kann die BaFin für die Umsetzung Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
beauftragen. Laut Bundesregierung soll darauf allerdings weitgehend verzichtet
werden: „Um einen möglichst unmittelbaren und im Hinblick auf den
Prüfungsansatz einheitlichen Einblick zu erhalten, sollen die Prüfungen in der
Regel durch die BaFin selbst erfolgen.“ Zur Bewältigung der Aufgabe sind bei der
BaFin 100 neue Stellen für die Prüfungsverfahren eingeplant.
Kostenkaskaden
Der geplante Regulierungs-Exzess lässt naturgemäß auch die Kosten in die Höhe
schießen. Geplant sind mehrere Finanzierungstöpfe. „Die Finanzierung der
Aufsicht durch die BaFin soll durch die drei Bestandteile Umlage, Gebühren und
gesonderte Erstattung von Prüfungskosten erfolgen“, so die Bundesregierung. Bei
der genauen Bezifferung der Kosten, die bei rund 36,4 Millionen Euro liegen
sollen, wurde auf Zahlen des Regierungsentwurfs zurückgegriffen, der im März im
Kabinett beschlossen wurde. Abzüglich der Gebühren und der gesonderten
Erstattungen errechnet sich eine Umlage in Höhe von rund 18,9 Millionen Euro. Der
Regierungsentwurf geht von 37000 Vermittlern und Beratern aus, auf die die knapp
19 Millionen Euro aufgeteilt würden. Das würde eine jährliche Belastung in Höhe
von 510 Euro ergeben. Doch damit nicht genug. Für eine Erlaubniserteilung
rechnet der Bund mit einer Gebühr von 1590 Euro, für eine Erlaubniserweiterung
790 Euro. Die insgesamt zu tragenden Kosten für die Aufsicht sollen nach
Angaben der Bundesregierung bei einmalig rund 140 Euro und jährlich bei 985
Euro je Berater und Vermittler liegen.
Scharfe Kritik vom Branchenverband
Die Bundesregierung gibt allerdings zu, dass die genaue Höhe der Umlagekosten von
der Anzahl der umlagepflichtigen Erlaubnisträger abhängt. Nicht selbst
umlagepflichtig sind an Vertriebsgesellschaften angegliederte
Finanzdienstleister. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. sieht jedenfalls
deutlich höhere Kosten auf die Betroffenen zukommen. „Die Prämissen der
Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt
erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4000 Euro“, so
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der Branchenverband weist
auf einen Teufelskreis hin. Laut AfW-Umfrage erwägen rund die Hälfte der
derzeitigen Erlaubnisinhaber wegen der drohenden Kostenexplosion eine Rückgabe
der Zulassung. Das reduziert die Anzahl der Umlagepflichtigen und erhöht für
den einzelnen Betroffenen die Kosten. Die mögliche Folge: Noch mehr Berater und
Vermittler müssen aufgrund von Kostenbelastungen kapitulieren. Insgesamt
rechnet der AfW mit maximal rund 11000 Erlaubnisinhabern, auf die die Kosten
umgelegt würden. Der Branchenverband will den Kampf gegen den
Regulierungs-Wahnsinn allerdings noch nicht verloren geben. „Die Katze ist
endgültig aus dem Sack! Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar
Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel!“ so Wirth. „Ein solch
mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen
allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit
aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern.“
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