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Finanztransaktionssteuer: Erstmal keine Einigung

Sitz des Rats der EU
Finanztransaktionssteuer

Erste Phase der Bankenabwicklung soll am 1. Januar 2015 beginnen. Bei Finanzsteuer kamen die Minister nicht weiter.

31.03.2014 | 10:04 Uhr

Die Einführung des einheitlichen Mechanismus für die Abwicklung maroder Banken (Single Resolution Mechanism, SRM) wird immer konkreter. Die vorletzte Hürde konnte jetzt genommen werden. In der Runde der Botschafter stimmten die nationalen Regierungen dem kürzlich mit dem EU-Parlament ausgehandelten Kompromiss zu. Am 15. April kommt es nun zur abschließenden Abstimmung im Parlament.

Die erste Phase des SRM könnte dann am 1. Januar 2015 starten. Für die Banken bedeutet das, dass sie ab diesem Zeitpunkt ihre „Testamente“ verfassen werden – die vorsorgliche Planung ihrer Abwicklung. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden von da an Informationen an den europäischen  Abwicklungsausschuss (Board) übermitteln. Erstmals wird auch die jährliche Bankenabgabe eingesammelt, so dass ab Anfang nächsten Jahres die ersten 6,9 Milliarden Euro der 55 Milliarden Euro großen Zielausstattung im Fonds sein werden. Diese Summe benötigt der SRM, wenn in der zweiten Phase im Januar 2016 Banken nach den europäischen Richtlinien abgewickelt werden können.

Keine Einigung gab es hingegen bei der europäischen Finanztransaktionssteuer. Die Finanzminister der elf EU-Mitgliedstaaten, die die Steuer einführen wollen, werden das Thema erst dann wieder auf der Ratsebene diskutieren, wenn es Fortschritte gibt. Zwar treffen sich die Minister in der kommenden Woche erneut, doch auf dem Treffen in Athen steht das Thema nicht auf der Agenda. Die Finanztransaktionssteuer soll auf Drängen Deutschlands und Frankreichs stufenweise eingeführt werden. Die Besteuerung von Aktiengeschäften könnte ein erster Schritt sein. Ausnahmeregeln sind aber vielfach vorprogrammiert: Die Staaten in Südeuropa möchten Käufe und Verkäufe von Staatsanleihen langfristig steuerfrei halten. Deutschland hat Interesse, Repogeschäfte von der Steuer auszunehmen.

(PD)

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