DIN Norm für Finanzanalyse kommt im Januar
Anfang Februar wird das Deutsche Institut für Normung zu einer Veranstaltung nach Berlin einladen. Der Anlass: die kurz zuvor erfolgte Veröffentlichung der DIN 77230, einer Norm für die private Finanzanalyse.28.11.2018 | 10:30 Uhr
Es ist vollbracht, und war offensichtlich ein hartes Stück Arbeit. Nach vier Jahren und drei Tagen, nach 55 Sitzungstagen, nach der Erstellung von 363 Dokumenten und nach 203 Beschlüssen haben nun alle 28 stimmberechtigten Mitglieder des zuständigen DIN-Arbeitsausschusses im Rahmen einer elektronischen Abstimmung ihr Votum über die DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ abgegeben. Die Ausschussmitglieder verabschiedeten die Norm im Konsens, wie es das Regelwerk des Deutschen Instituts für Normung fordert. Das Institut wird die Norm im Januar veröffentlichen. Anfang Februar folgt die offizielle Vorstellung für die Fachöffentlichkeit auf einer Veranstaltung in Berlin.
„Ich bin davon überzeugt, dass mit Unterstützung von DIN in den vergangenen vier Jahren etwas geschaffen wurde, das mittelfristig eine große und nachhaltige Wirkung in unsere Branche hinein entfalten wird“, sagt Defino-Vorstand Klaus Möller, Initiator des Projektes und Obmann des DIN-Ausschusses. Ganz viele Marktteilnehmer hätten das Projekt aufmerksam verfolgt und die meisten stünden dem Ergebnis sehr positiv gegenüber, so Möller.
Auch Matthias Kritzler-Picht, Projektleiter bei DIN, ist zufrieden: „Die durch den Facettenreichtum der Finanzbranche bedingte Inhomogenität des Gremiums und die Komplexität des Themas waren echte Herausforderungen“. Immerhin hätten an der Entwicklung Banken, Versicherer, Vertriebe, Verbände, Initiativen, Verbraucherschützer und Wissenschaftler mitgewirkt. „Dass wir die Norm jetzt ohne Gegenstimme verabschiedet haben, war zu Beginn der Arbeit nicht abzusehen“, so Kritzler-Picht. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten hätten sich jedoch alle Ausschuss-Mitglieder auf die Beantwortung der fachlichen Fragestellungen konzentriert und sich „wirklich zusammengerauft“.
Wie schwierig sich die Arbeit tatsächlich gestaltet hat, wird auch an einer weiteren Stellungnahme Möllers deutlich, für den die Arbeit in dem Ausschuss „ein schwieriges, aber vorbildliches Ringen, nicht um den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern um einen substanziellen Konsens“ war. Es wäre gut, wenn jetzt das Modell DIN – wie in den meisten anderen Branchen schon geschehen – auch in der Finanzdienstleistung Schule machen würde, so Möller.
Weitere DIN Normen in Planung
Sollte sich die DIN 77230 tatsächlich am Markt durchsetzen, könnte die neue Finanzberatungs-Norm der Impuls sein für weitere Normungsvorhaben des Gremiums rund um das federführende DEFINO-Institut, hofft DEFINO-Chef Möller. Erste Schritte in diese Richtung hat er bereits eingeleitet. Am 6. Dezember wird sich ein Arbeitsausschuss konstituieren, der eine DIN-Norm für die „Basis-Finanzanalyse für Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und KMUs“ entwickeln will. Und ab der zweiten Januar-Hälfte 2019 soll sich, so eine weitere Initiative des DEFINO-Instituts, der Arbeitsausschuss, welcher die DIN 77230 erarbeitet hat, wieder zusammenfinden, um die DIN SPEC 77223 „Vermögens- und Risikoanalyse für Privatanleger“ zu einer Norm weiterzuentwickeln und sie dabei auf MiFID- und FinVermV-Konformität zu trimmen.
Für die neue Finanzanalyse-Norm geht es allerdings jetzt erst einmal darum, dass sie „in Banken, Versicherungen und Vertrieben sowie bei Maklern und Vermittlern zügige Verbreitung findet und dass sie überall vollständig und redlich umgesetzt wird“, so Möller. Sein Ziel: Versicherungs-, Bank- oder Finanzberater, die nach der Norm arbeiten, sollen verlässlich die gleiche ganzheitliche Analyse der finanziellen Situation ihrer Kunden durchführen – „nach einem festen, standardisierten Verfahren, wie es sie auch in zahllosen anderen verbraucherrelevanten Wirtschaftsbereichen längst gibt“, so Möller. Alle Beteiligten versprechen sich davon eine Verbesserung der Vertrauenswürdigkeit und der Reputation der Finanzbranche in Deutschland.
Dazu kommt: Wer sich als Berater ans Revers heften kann, genormte DIN-Regeln zu befolgen, hat nicht nur Reputaions-Vorteile, sondern zudem auch einen praktischen Nutzen: Durch die Standardisierung und die Protokollierung des Vorgehens nach zertifizierten Standards können Berater im Streitfall vor Gericht anhand eines einheitlichen Regelkatalogs nachweisen, ob und wie sie den Bedarf des jeweiligen Kunden ermittelt haben. Wer sich für die DIN Norm 77230 zertifizieren lässt und sie bei der Beratung anwendet, verringert so Haftungsrisiken. Denn im Gegensatz zu einer SPEC gilt eine DIN vor Gericht als vorweggenommenes Gutachten. Es ist ein dokumentierter Qualitätsnachweis.
Zertifizierung und Umsetzung
Wer die DIN Norm anwendet und damit werben möchte, muss sich zertifizieren lassen. Derzeit gibt es einen Zertifizierer, der hier in vorderster Reihe zu nennen ist: die Defino GmbH. Sobald die Norm öffentlich und zur Anwendung freigegeben ist, werden mit großer Wahrscheinlichkeit andere Zertifizierer folgen. Wer sich bei Defino zertifizieren lässt, muss nachweisen, dass er eine normkonforme Software einsetzt. Software, die sich bisher an der DIN SPEC 77222 orientiert, wird derzeit unter anderem von Unternehmen wie Finoso, Insinno und FinanzPortal24 angeboten. Die Software-Angebote werden der Norm entsprechend in den kommenden Wochen überarbeitet. Das Regelwerk zur DIN 77222 kostet derzeit 200 Euro, für die dazu passende Zertifizierung bei Defino fallen 400 Euro an. Die Zertifizierung zur DIN Norm 77230 dürfte sich vermutlich auch irgendwo in diesem Rahmen bewegen.