Hochfrequenz-Spekulationen sollen Reiz verlieren

Auch EU-Parlament will Regeln zu Hochfrequenzhandel und Warentermingeschäften verschärfen.

29.10.2012 | 13:04 Uhr von «Patrick Daum»

Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmten vergangenen Freitag für eine Verschärfung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regeln für den Hochfrequenzhandel. Hierbei führen Computer Millionen von Handelsaufträgen pro Sekunde aus. Menschen sind wenig oder gar nicht beteiligt. Die Parlamentarier legten fest, dass Transaktionen mindestens 0,5 Sekunden gültig sein müssen und während dieses Zeitraums nicht storniert oder geändert werden können. Damit soll das permanente Platzieren und Zurückziehen von Orders, ohne dass wirklich Transaktionen stattfinden, deutlich reduziert werden.

CSU-EU-Abgeordneter  MarkusFerber begrüßt diese Entscheidung: „Wenn ein bestimmter Prozentsatz der Order unerfüllt storniert wird, um den Preis hochzutreiben, werden Strafzahlungen fällig. Nur so bekommen wir den Hochfrequenzhandel in den Griff und das rein spekulative Geschäft mit ultraschnellen Transaktionen verliert seinen Reiz.“

Außerdem verschärfte das Parlament den Kommissionsvorschlag zur Warenspekulation im Finanzsektor. Nach wie vor würden solche Spekulationen für Lebensmittel- und Energiepreisschwankungen verantwortlich gemacht, weshalb Obergrenzen für Nettopositionen eingeführt werden sollen, die jeder Marktteilnehmer über einen bestimmten Zeitraum eingehen oder halten darf: „Wir wollen den spekulativen Anteil an den Warentermingeschäften reduzieren, ohne den Markt an sich zu stören“, erklärt Ferber. Wenn ein reales Interesse an der Ware bestehe, gelten Positionschecks. „Ein Automobilhersteller hat ein reales Interesse, dass er Stahl bekommt. Er sollte den Stahlpreis also auch über Termingeschäfte absichern können“, findet Ferber. „Ein Hedgefonds, der lediglich auf Preisentwicklung des Stahls spekuliert, braucht keinen Stahl und wird ihn auch nicht einkaufen.“ Solche rein spekulativen Geschäfte sollen über die Positionslimits beschränkt werden. Zudem wurde für eine regelmäßige Veröffentlichung von Berichten durch die Handelsplätze gestimmt, aus denen unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich wird.

Auch die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner erklärte: „Wir sind bei der Bekämpfung unerwünschter Spekulationen mit Nahrungsmitteln einen entscheidenden Schritt vorangekommen.“

(PD)

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