Was das neue Jahressteuergesetz Anlegern beschert
TiAM FundResearch blickt auf die Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: das vorläufige Ende der Aktienrente und die Korrektur der Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften.25.11.2024 | 07:15 Uhr von «Matthias von Arnim»
Rückblick auf die vergangene Woche
Der Bundesrat hat am Freitag das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Die schlechte Nachricht lautet: Die Idee einer Aktienrente ist erstmal wieder vom Tisch. Die SPD wollte sie von Anfang an nicht. Die ersten Entwürfe aus dem FDP-geführten Finanzministerium klangen den Genossen nach zu viel Markt und zu wenig Umverteilung. Mit dem Rauswurf Christian Lindners bestand für Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der das Projekt über drei Jahre hinweg mit immer neuen Veränderungsvorschlägen torpediert und verwässert hatte, nun kein Grund mehr, auch nur noch den Hauch des Kompromisses umzusetzen, den er dem lästigen Koalitionspartner schließlich abgerungen hatte. Das Gute im Schlechten daran ist: Das, was am Ende im Entwurf für das sogenannte Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz stand, hatte mit der ursprünglichen Idee nicht mehr viel zu tun. Wertpapiere auf Pump zu kaufen und ansonsten alles beim Alten zu belassen, anstatt das Rentensystem grundsätzlich nachhaltig zu reformieren, war kein wirklich guter Plan. Zumal das Ganze dann noch auf einem so niedrigen Niveau eingestielt werden sollte, dass die Wirkung für die staatliche Rente kaum spürbar gewesen wäre. Also weg damit. Neu anfangen. Vielleicht traut sich ja eine neue Regierung mit neuem Schwung an das Projekt. Und mit mehr Eifer. Schließlich hätte eine solche Rentenreform schon vor 20 Jahren eingeleitet werden sollen. Zur Wahrheit gehört leider, dass sich die CDU in ihrer langjährigen Regierungszeit in Sachen Rentenreform auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Es wird also Zeit. Die demografische Falle schnappt bereits zu. Und passiert ist…nichts. Fortsetzung folgt. Vielleicht. Oder auch nicht.
Es gibt auch eine durch und durch gute Nachricht: Ein Schandfleck aus Zeiten der großen Koalition ist aus der Steuergesetzgebung endlich wieder verschwunden: Ab 1. Januar 2025 wird die Beschränkung bei der Verlustverrechnung von Termingeschäften und Forderungsausfällen wegfallen. Hintergrund: Die Verlustverrechnung für Termingeschäfte war in den vergangenen beiden Jahren auf 20.000 Euro pro Veranlagungszeitraum begrenzt worden. Überstiegen die Verluste die 20.000-Euro-Grenze, mussten Anleger seit Inkrafttreten des Gesetzes das verbleibende Minus ins künftige Jahr mitnehmen. Verluste mit Gewinnen aus Vorjahren zu verrechnen, war unzulässig. Optionsscheine und Zertifikate blieben nach einer Klarstellung durch das BMF von der Regel zwar unberührt. Betroffen waren bis jetzt aber immer noch Optionen, Swaps, Devisentermingeschäfte, Forwards & Futures sowie Contracts for Difference. Für Geschäfte mit diesen Produkten galt zudem, dass Verluste nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden konnten (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EstG).
Die geltende Verlustregelung war verfassungswidrig
Die betreffenden Regelungen in Paragraf 20 des Einkommensteuergesetzbuchs waren von Beginn an rechtlich umstritten. Im Juni dieses Jahres hat der Bundesfinanzhof (BFH) schließlich für Klarheit gesorgt. Das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen mit Sitz in München entschied in einem Streitfall gegen die Finanzbehörden – mit der Begründung, dass die 20.000-Euro-Grenze für Verluste aus Termingeschäften verfassungswidrig sei. Die Verrechnungsbeschränkung widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Az. VIII B 113/23 (AdV)). Der BHF hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zur endgültigen Entscheidung darüber vorgelegt. Das oberste deutsche Gericht hätte nur noch bestätigen müssen, dass das betreffende Gesetz nicht nur in diesem konkreten Fall widersprüchlich, sondern grundsätzlich verfassungswidrig ist. Die Entscheidung stand zwar noch aus. Alles andere als eine Bestätigung der Verfassungswidrigkeit wäre allerdings eine Überraschung gewesen. Die Regierungskoalition wollte der Blamage zuvorkommen. Deshalb stimmte auch die SPD, die bis zuletzt an dem Gesetz festhielt, der Streichung der betreffenden Paragrafen zu. Ab Januar dürfen Anleger also wieder Verluste aus Termingeschäften in der Steuererklärung mit Gewinnen aus Geschäften mit anderen Anlageklassen verrechnen. Diese Regelung gilt übrigens auch rückwirkend – jedenfalls für diejenigen, die gegen die Steuerbescheide der zurückliegenden Jahre Einspruch eingelegt haben. Alle anderen gehen leer aus. Das ist leider der schlechte Teil der guten Nachricht.
Interessante Termine der kommenden Woche
Ab Dienstag gehen die französischen Bauern auf die Straße. Der französische Bauernverband hat für die kommenden drei Tage Proteste angekündigt. Die Landwirte wollen unter anderem mehr Unterstützung und leichteren Zugang zu bestimmten Pestiziden. Unabhängig von den offiziell angekündigten Kundgebungen liefern sich die Bauern bereits seit vergangener Woche Auseinandersetzungen mit der Polizei. Unter anderem haben sie den Hafen von Bordeaux blockiert.
Am Mittwoch stellt der TÜV in einer Online-Pressekonferenz seine Studie zur KI-Anwendung in Deutschland vor. Dazu wurden 1.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 16 Jahren in einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands nach Umgang, Nutzen und Regelungen zu ChatGPT befragt. Die TiAM FundResearch Redaktion hat es sich einfacher gemacht und ChatGPT befragt. Hier ist die Antwort, die die KI-Software selbst gegeben hat.
Am Donnerstag und Freitag werden im MARITIM Hotel in Düsseldorf auf dem Kongress „Deutscher Nachhaltigkeitstag“ zum 17. Mal Deutsche Nachhaltigkeitspreise vergeben. Es ist eine Veranstaltung mit Wohlfühlcharakter ohne Bedeutung für irgendwen. Sogenannte „Vorreiter der Nachhaltigkeit“ werden in sechs Kategorien ausgezeichnet: Unternehmen, Produkte, Sport, Architektur, International und Gesundheit. Anerkennung in Form eines Geldpreises gibt es nicht. Und warum die irische Aktivistin Mary Robinson, der Entertainer Hape Kerkeling und die britische Sängerin Emeli Sandé mit Sonderpreisen ausgezeichnet werden, lässt sich nur erahnen: Vermutlich wollten die Veranstalter mit zusätzlicher Showprominenz aufwarten und sich dafür das Honorar sparen. Man ahnt: Es wird ein entspannter Abend mit dem guten Gefühl, für etwas Wichtiges da gewesen zu sein. Und das kostet der Spaß: Wer am Kongress und an beiden Tagen an der jeweiligen Preisverleihung teilnehmen möchte, zahlt für seine Eintrittskarte schlappe 2.850 Euro plus Mehrwertsteuer. Ein Schnäppchen. Und die Garantie dafür, dass auf dem Hotel-Parkplatz neben den Staatskarossen der Bundesbauministerin Klara Geywitz, die den Architekturpreis überreicht, und des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, der den Preis für das Thema Gesundheit übergibt, nur angemessen große Limousinen der zahlenden Gäste stehen werden.
Am Freitag wird in Essen die Autosport- und Tuningmesse „Essen Motor Show“ eröffnet. Dort wird ein bemerkenswertes Kontrastprogramm zum Deutschen Nachhaltigkeitstag geboten. Was nicht heißt, dass die Autos, die dort bewundert werden dürfen, preiswerter sind als die Karossen in der MARITIM-Garage.