Am 12. April sind die technischen Details für die neuen PRIIPs-KIDs veröffentlicht worden. Der Europäische Fondsverband EFAMA lobt die Regulierer – weist aber im selben Atemzug auf erhebliche Mängel hin.
21.04.2017 | 11:09 Uhr
Die Regulierung der Finanzbranche bleibt ein hart umkämpftes und umstrittenes Projekt. Am 12. April wurde mit der Veröffentlichung der PRIIPs KIDs (Key Information Document for Packaged Retail und Insurance-based Investment Products) im Amtsblatt der Europäischen Union nun ein neues Kapitel geschrieben. Die dort beschriebenen technischen Regulierungsstandards (RTS) sollen für verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte sicherstellen, dass Verbraucher die richtigen Informationen erhalten, bevor sie ihre Investitionsentscheidungen treffen.
Der europäische Fondsverband EFAMA hat sich die Details angesehen und ein freundlich formuliertes, aber vernichtendes Urteil gefällt: Die Ziele der PRIIPs seien hervorragend und der Vorschlag einer Regulierung habe von Anfang an die stärkste Unterstützung der europäischen Vermögensverwalter erhalten. Ein KID für PRIIPs sei ein leistungsfähiges Instrument, um den Investoren sinnvolle, verständliche und vergleichbare Informationen zur Verfügung zu stellen, so der Fondsverband in einer offiziellen Stellungnahme. Die PRIIPs-Verordnung habe überdies im Großen und Ganzen einen guten Rahmen für die Erreichung dieses Ziels geschaffen. Wenn es um die technischen KID Standards gehe, würden viele Bestimmungen den Zweck erfüllen, eine praktische Umsetzung zu ermöglichen. Abgesehen von diesen einleitenden Höflichkeitsfloskeln lässt die EFAMA jedoch kaum ein gutes Haar an den veröffentlichten Standards der Regulierer.
Missverständnisse, faule Kompromisse und ein Mängelkatalog
Der Fondsverband wirft der europäischen Regulierungsbehörde vor, in den vergangenen zwei Jahren in komplizierten Verhandlungen die RTS mit vielen Kompromissen letztlich verschlimmbessert zu haben. Trotz wiederholter Anträge hätten EU-Mitgesetzgeber und Regulierungsbehörden wichtige Anliegen von Vermögensverwaltern und Verbraucherschützern einfach ignoriert. Am Ende könne die PRIIPs-Verordnung nicht nur ihre ursprünglichen Versprechen an Privatanleger nicht vollständig liefern, sondern würde ihnen am Ende sogar schaden, so der Fondsverband.
In diesem Zusammenhang hat die EFAMA eine Liste der aus ihrer Sicht gröbsten Mängel formuliert:
Die historische Performance von Finanzprodukten werde im PRIIPs KID nicht angezeigt, so die EFAMA. Auch wenn die Performance in der Vergangenheit nicht unbedingt ein Hinweis auf die zukünftige Entwicklung ist, beruhe sie jedoch auf Fakten, die standardisiert dargestellt werden. Sie zeige, wie ein Anlageprodukt seine Ziele erreichen, übertreffen und seinen Kunden einen Mehrwert verschaffen könnte. Gegenüber dem OGAW KIID sei dies ein klarer Rückschritt.
Der Fondsverband bemängelt zudem eine fehlerhafte Methodik für die Berechnung der Transaktionskosten. Mit anderen Worten: Ein Produkt wird preiswerter oder teurer dargestellt als es tatsächlich der Fall ist.
Ein weiterer Kritikpunkt der Kostenberechnung: Die Kosten werden laut neuer Verordnung nun über die empfohlene Haltedauer eines Produkts gemittelt. Privatanleger seien deshalb nicht mehr in der Lage, die Kosten von ähnlichen Produkten miteinander zu vergleichen, wenn diese unterschiedliche Halteperioden haben.
Peter De Proft, Generaldirektor von EFAMA, kommentiert die neuen PRIIPs KID Standards so: „Die EFAMA hat die EU-Politiker während des gesamten Gesetzgebungsprozesses systematisch auf die potenziell negativen Konsequenzen eines Teils der PRIIPs-Regeln für Investoren hingewiesen. Wir haben wiederholt praktische Lösungen vorgeschlagen, um diese Bedenken anzugehen, ohne die politischen Ziele der Verordnung zu beeinträchtigen. Wir sind zutiefst enttäuscht darüber, dass diesen Bedenken unzureichende Aufmerksamkeit geschenkt wurde“.
Die Zeit wird knapp – wieder einmal
Der Countdown läuft. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. So jedenfalls lautet der Plan. Es ist jedoch absehbar, dass das komplexe und kostspielige Umsetzungsprojekt vermutlich mit erheblichen Mängeln über die Startlinie rollen wird. Denn die Liste der Fragen, die die europäischen Aufsichtsbehörden und die Kommission bis zur Umsetzung noch klären müssen, ist nach wie vor lang. Es bleibt also spannend.
(MvA)
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