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Brexit

Service-KVGs: Das Geschäft mit der Brexit-Angst

Der Brexit naht. Britische Immobilienfonds-Manager nutzen jetzt noch die Möglichkeit, um mit Hilfe deutscher oder Luxemburger Service-KVGs in den Genuss des EU-Passporting-Privilegs zu kommen.

21.05.2019 | 09:00 Uhr

Nigel Paul Farage war einmal Chef der UK Independence Party. Davor war er Rohstoffhändler. Farage beherrscht das Zocken. Als Händler wurde er reich. Als Politiker agierte er trickreich. Er hat sein Land mit gezinkten Zahlen und hanebüchenen Lügen ins Chaos geführt und sich dann aus den folgenden politischen Grabenkämpfen rund um den Brexit mit einem hämischen Lächeln verabschiedet.

Nun, da das britische Parlament sich nach Monaten mit ergebnislosen und teils völlig unsinnigen Debatten bis aufs Mark blamiert hat, kehrt Farage auf die politische Bühne zurück. Ausgerechnet zur Europa-Wahl. Denn Großbritannien wird an der Europa-Wahl Ende Mai teilnehmen. Das allein ist schon verrückt. Doch wenn es auch nur annähernd so kommt, wie es die Prognosen derzeit andeuten, wird Nigel Farage an der Spitze seiner neu gegründeten Brexit-Partei bald mit wehenden Fahnen ins Europäische Parlament einziehen. Seine beiden wichtigsten Ziele hat er klar definiert: in der EU durch Blockadepolitik noch möglichst viel Schaden anzurichten und einen harten, ungeordneten Brexit herbeizuführen.

Asset Manager mit bösen Ahnungen und einer pragmatischen Lösung

Kommt ein ungeordneter Brexit, hat das für britische Finanzmarktteilnehmer unangenehme Konsequenzen. Um ihre Produkte in der EU zu vertreiben, benötigen sie höchstwahrscheinlich einen sogenannten EU-Pass. Denn wenn sich EU und Großbritannien nicht noch auf eine Sonderregel einigen, hätten britische Fonds dann den gleichen Status wie Fonds aus anderen Drittstaaten, beispielsweise den USA – und zwar unmittelbar ab sofort mit Eintritt des Brexit. Die Zulassung obliegt dann in beiden Fällen den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Der Prozess ist aufwändiger und komplexer als derzeit im europäischen Binnenmarkt.

Vor diesem Hintergrund nimmt das Interesse britischer Immobilienfonds-Anbieter an einer Zusammenarbeit mit deutschen oder Luxemburger Immobilien-Service-KVGs zu. Solche Kooperationen bieten britischen Fondsanbietern nach dem Brexit die Möglichkeit, in den Genuss des sogenannten EU-Passporting-Privilegs zu kommen, eigene Fonds zu initiieren und Fondsanteile EU-weit zu vertreiben. Das Modell funktioniert so: Ein Immobilien-Asset Manager hat seinen Sitz in Großbritannien, die Service-KVG ist beispielsweise in Deutschland. Letztere legt den Fonds nach deutschem Recht auf. Da die KVG in Deutschland – und damit in der EU – zugelassen ist, dürfen die Fondsanteile über die Passporting-Regularien EU-weit vertrieben werden.

Als Kooperationspartner für britische Asset Manager kämen dafür insbesondere die drei großen Service-KVGs Hansainvest, Intreal und Universal Investment infrage. Aber auch Anbieter wie Ampega, Berenberg, Hauck & Aufhäuser und NFS Netfonds können zum Teil mitmischen. „Wir erhalten in den vergangenen Monaten und speziell seit Jahresbeginn vermehrt Anfragen von Assetmanagern aus dem Vereinigten Königreich. Die Vorteile einer Kooperation liegen auf der Hand: Die Fondsanbieter sparen sich die Kosten für die Gründung und laufende Unterhaltung einer Niederlassung mit AIFMD-Lizenzierung in der EU und können aber gleichzeitig ihre Fonds initiieren und Fondsanteile EU-weit vertreiben“, erklärt etwa Michael Schneider, Geschäftsführer der Intreal.

Eine Service-KVG ist günstiger als eine Niederlassung innerhalb der EU
Die Alternative zur Service-KVG ist für britische Fondsanbieter die Gründung einer Niederlassung in einem EU-Staat und die dortige Registrierung als OGAW (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere) oder AIFM (Alternativer Investmentfonds-Manager). „Bevorzugte Zielländer sind aufgrund der günstigen rechtlichen Rahmenbedingungen Irland oder Luxemburg. Allerdings ist dies eher eine Lösung für größere Häuser – denn eine entsprechend ausgestattete Niederlassung in einem anderen EU-Land ist aufwendig und teuer. Experten zufolge müssen sich die Assets under Administration (AuA) – je nach EU-Land – auf mindestens eine Milliarde Euro belaufen, damit sich alleine die Zulassung als AIFM rechnet“, so Schneider, dessen Service-KVG auf Immobilienfonds spezialisiert ist und bereits seit Jahren mit Asset Managern aus dem Vereinigten Königreich zusammenarbeitet.

Die bisherige Zusammenarbeit erfolgte zwar nicht aufgrund des Brexit, so Schneider: Vielmehr standen wirtschaftliche Argumente wie etwa eine erhöhte Geschwindigkeit bei der Produktentwicklung und -umsetzung sowie die maximale Flexibilität bei produkt- und kundenpolitischen Entscheidungen im Vordergrund. Sollte sich Nigel Farage erneut erfolgreich ins politische Geschehen zocken, dürfte die Liste an Gründen für Kooperationen zwischen britischen Asset Managern und deutschen Service-KVGs um mindestens einen Punkt anwachsen. Und zwar sehr schnell. Farages Kampfansage lautet: Brexit now!

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