Der Begriff beschreibt die Form der Anlageberatung, die mit einem Honorar vergütet (im Gegensatz zur provisionsbasierten Anlageberatung). Seit dem 1. August 2014 ist die Honorarberatung als eigenständiges Berufsbild im § 34h GewO reguliert.
Das Interesse an einer Honorarberatung beim Kauf von Investmentfonds ist erheblich gesunken, so das Ergebnis einer aktuellen bevölkerungsrepräsentativen Studie, die AXA Investment Managers mit dem Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest durchgeführt hat.
Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt Gesetzentwurf der Bundesregierung. SPD: „Etikettenschwindel“.
Die Länderkammer berät heute über das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Honoraranlageberatung.
Kabinett legt Gesetzentwurf vor. „Honorar-Finanzanlageberater“ soll geschützter Begriff werden.
Finanzministerium legt Gesetzentwurf vor. Honorarberater dürfen nur in Ausnahmefällen Zuwendungen von Dritten annehmen.
ConPolicy-Studie hält einen Systemwechsel nach britischem Vorbild für unabdingbar. Provisionsmodell gescheitert.
Entwurf für alternatives Angebot zur provisionsbasierten Beratung soll noch in diesem Jahr kommen. Provisionsabgabeverbot behindert Wettbewerb.