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Honorarberatung noch in dieser Legislatur

Honorarberatung

Entwurf für alternatives Angebot zur provisionsbasierten Beratung soll noch in diesem Jahr kommen. Provisionsabgabeverbot behindert Wettbewerb.

10.09.2012 | 07:45 Uhr

„Wir wollen das Berufsbild des Honorarberaters in Deutschland etablieren“, sagt der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler gegenüber dem VersicherungsJournal. Damit soll eine Alternative zur Vermittlung gegen Provision geschaffen werden. „Die Verbraucher können dann letztlich entscheiden, welches Modell ihre persönlichen Beratungsbedürfnisse am besten erfüllt.“ Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, erklärte, die Koalition wolle die Honorarberatung noch in dieser Legislaturperiode regeln. Er hoffe, dass ein entsprechender Entwurf noch bis Ende des Jahres vorliegen werde. „Die Bundesregierung will auch bei der Honorarberatung wie schon bei den Themen Bankenabwicklung und Verbot von Leerverkäufen in Europa vorangehen“, so Flosbach. Dies bedeute, dass die Koalition nicht auf die Ergebnisse der von der EU-Kommission angestoßenen Evaluierung der Vermittlerrichtlinie warten werde.

Ein Knackpunkt sei, ob der Honorarberater auch Produkte vermitteln dürfe. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte sich bereits in einem Eckpunktepapier dafür ausgesprochen, dass der Honorarberater nicht nur abstrakt beraten dürfen soll, sondern auch konkrete Finanzprodukte vermitteln darf. „Dem Kunden ist nicht gedient, wenn er sich nach der Beratung selbst um den Erwerb des Finanzprodukts kümmern muss“, so die Ministerin. Ende Juni hatte Aigner zuletzt erklärt, dass die Bundesregierung eine umfassende Regelung der Honorarberatung so bald wie möglich umsetzen wolle.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) wertet derzeit noch die eingegangenen Stellungnahmen aus dem ersten Konsultationsverfahren zum Provisionsabgabeverbot aus. Nach einem ersten Meinungsbildungsprozess werde dann ein zweites Konsultationsverfahren eingeleitet. Ein Termin dafür stehe jedoch noch nicht fest, heißt es von Seiten der BaFin. „Das Provisionsabgabeverbot wird auf Dauer keinen Bestand haben“, ist Unionsmann Flosbach überzeugt. Auch der liberale Schäffler hält es für ein Wettbewerb behinderndes Relikt.

(PD)

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