Anlegerkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte reicht die erste Klage wegen Falschberatung ein. Rechtsanwalt Claus Goldenstein erwartet Einbrüche bei weiteren Immobilienfonds und rechnet mit einer Klagewelle.
18.09.2024 | 13:00 Uhr
Die Abwertung des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union Investment hat erste juristische Konsequenzen: Die Anleger- und Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte hat in dieser Woche eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht. „Obwohl der Immobilienmarkt durchaus volatil sein kann, wurde der UniImmo Wohnen-Fonds selbst nach der Zinswende und dem Beginn des Ukraine-Krieges an risikoaverse Anleger vertrieben. Allein bei unserer Kanzlei haben sich deshalb bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert haben und sich betrogen fühlen. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten tausende Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Auf Union Investment und dessen Vertriebspartner, die Volks- und Raiffeisenbanken, rollt nun eine Klagewelle zu”, prognostiziert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Gründer und Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte. Seine Kanzlei hat sich auf Massenverfahren spezialisiert und unter anderem im Dieselskandal mehr als 65.000 Mandanten vertreten sowie das erste Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt.
Hintergründe des Verfahrens
In dem Verfahren geht es um die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg, die im Februar 2023 5000 Euro über die Volksbank Böblingen in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert hat. Während des Beratungsgesprächs hat die Anlegerin klar kommuniziert, dass sie mit ihrem Investment kein Risiko eingehen möchte, woraufhin ihr der offene Immobilienfonds von Union Investment empfohlen wurde. Ein Beratungsprotokoll wurde ihr nicht ausgehändigt.
Rückabwicklung gefordert
Mit ihrer Klage, die am Landgericht Tübingen eingereicht wurde, zielt die Frau nun auf eine Rückabwicklung ihres Vertrages ab. “Unsere Mandantin hätte niemals in den Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das tatsächliche Risiko informiert worden wäre. Daher möchte sie ihr Investment rückgängig machen und verlangt auch die Rückzahlung von bereits bezahlten Verwaltungsgebühren sowie die Auszahlung einer Entschädigung in Höhe der Zinsen, die sie mit einem tatsächlich für sie geeigneten Finanzprodukt verdient hätte”, erläutert Rechtsanwalt Claus Goldenstein das Klageziel.
Anlegeranwalt erwartet weitere Einbrüche von Immobilienfonds
„Es ist unvorstellbar, dass ein offener Immobilienfonds überhaupt mit einem ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe vermarktet wird. Schließlich kennt der Immobilienmarkt sowohl Höhen als auch Tiefen. Dies hat sich ab dem Jahresende 2021 gezeigt, als die Transaktionen für Immobilien in Deutschland weitgehend zum Stillstand kamen und die Kaufpreise einbrachen”, ergänzt Goldenstein und führt fort: „Trotz dieser Marktentwicklung wurde der Wert der im UniImmo: Wohnen-Fonds gehaltenen Immobilien noch über Monate sogar aufgewertet. Dies geschah zwar durch unabhängige Gutachter. Doch diese Gutachter wurden von Union Investment bestellt und bezahlt. Wie realitätsfremd deren Einschätzungen waren, zeigt die extreme Abwertung nach der Sonderbewertung im Juni dieses Jahres. Diese musste vorgenommen werden, weil Union Investment aufgrund zahlreicher Kündigungen von betroffenen Anlegern Liquidität schaffen musste, die eigenen Immobilien aber nur maximal 5 Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkaufen darf. Der Verkauf zu einem solchen Preis wäre jedoch vollkommen unrealistisch gewesen. So kam es dazu, dass der Fonds einbrach und Anleger über Nacht fast eine Milliarde Euro verloren.
Fonds hätte sicherheitsorientierten Anlegern nicht verkauft werden dürfen
Sicherheitsorientierten Anlegern hätte der Fonds unserer Meinung nach nie verkauft werden dürfen. Deshalb werden wir von Goldenstein Rechtsanwälte uns dafür einsetzen, dass betroffene Investoren ihr Geld zurückbekommen. Insbesondere für Anleger, die ab 2022 investiert haben, sehen wir gute Erfolgsaussichten. Aber auch frühere Investoren hätten wahrheitsgetreu über das tatsächliche Risikoprofil des Fonds aufgeklärt werden müssen und können deshalb klagen. Zudem erwarten wir, dass in den kommenden Wochen weitere Immobilienfonds Liquiditätsprobleme aufgrund von Kündigungen erleiden und ihre Immobilien verkaufen müssen. Dann wird sich bei weiteren Fonds eine Kluft zwischen der offiziellen Bewertung ihrer Immobilien und dem tatsächlichen Wert auftun. Die Leidtragenden werden die Anleger sein, die bestehende Schadensersatzansprüche unbedingt prüfen sollten.” (jk)
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