Der Bundesverband Alternative Investments hält das Kapitalanlagegesetzbuch für unzureichend, um den Fondsstandort Deutschland zu stärken.
19.05.2014 | 13:04 Uhr
Wenn es nach dem Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) geht, dann muss das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) grundlegend angepasst werden. „Der minimalinvasive Ansatz der Bundesregierung ist zwar nachvollziehbar, denn schließlich ist das Gesetz ja gerade einmal zehn Monate alt“, sagt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. „Neben der Korrektur der Abgrenzung von offenen und geschlossenen Fonds zeichnen sich aber schon weitere konzeptionelle Schwächen im Gesetz ab, so dass viele alternative Investmentfonds eher in Luxemburg als in Deutschland aufgelegt werden.“ Geschlossene Fonds könnten in Deutschland beispielsweise keine Teilfonds bilden, was aus Strukturierungs- und Kostengründen aber sinnvoll und effizient sei.
Die Regelungen in Bezug auf semiprofessionelle Anleger hält Dornseifer auch unter Anlegerschutzaspekten für überzogen. Sie hätten sinnvollerweise an den Vorgaben der europäischen Venture Capital Verordnung ausgerichtet werden können. „Ein deutscher Sonderweg und pauschale Vertriebsverbote machen an dieser Stelle wenig Sinn, insbesondere wenn es hier kein ganzheitliches Anlegerschutzgesetz gibt, was man wirklich als Maßstab nehmen könnte“, moniert der Verbandschef. „Deutschland braucht endlich ein Konzept, in dem Investmentrecht, Steuerrecht und Anlageverordnung für die Versicherungswirtschaft – die wichtigste institutionelle Anlegergruppe für Fonds – aufeinander abgestimmt sind.“ Dies sei derzeit nicht der Fall, was für viele deutsche Investoren ein echtes Investitionshindernis darstelle.
(PD)
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