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Regulierung

FinVermV: Regulierung in der Warteschleife

Die Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung, kurz FinVermV, dreht Warteschleifen über Berlin. Ein Ärgernis bleibt die Aufzeichnungspflicht von Gesprächen. Immerhin: Einige Unternehmen bieten bereits technische Lösungen dafür an.

13.03.2019 | 10:30 Uhr

Die Verabschiedung der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung, kurz FinVermV, sorgt weiterhin für ungute Stimmung in der Finanzbranche. Zwei Gründe sind dafür vor allem verantwortlich: der Zeitplan und die Ausgestaltung.

Das Problem beim Zeitplan ist, dass es keinen gibt. Es ist derzeit nicht absehbar, wann die Verordnung kommt. Der Bundesrat muss der Neufassung der Richtlinie zustimmen. Ursprünglich vorgesehen war, dass der Bundesrat die Novelle am Freitag, den 15. März 2019, beschließen sollte. Doch der Tagespunkt fehlte. Einen Ersatztermin gibt es noch nicht.

Das Problem bei der Ausgestaltung ist, dass Finanzanlagenvermittler immer noch nicht wissen, wie die neue FinVermV konkret aussieht. 34f-Vermittler rätseln weiterhin über die Details der künftigen Gesetzeslage. Die Kernpunkte der Verordnung sind zwar bekannt. Daran wird sich vermutlich auch nichts mehr ändern. Doch es gibt immer noch offene Fragen. So bleibt etwa die Unsicherheit bestehen, ob es zu Übergangsfristen kommen wird und wann die Umsetzung für den Vertrieb konkret in Kraft tritt.

Der Streit ums Taping

Der wohl strittigste Punkt ist die geforderte Aufzeichnung telefonischer Beratungsgespräche (Taping). Hier sei eine großzügige Übergangsfrist zu schaffen, fordern Lobbyverbände. Denn Vermittler bräuchten eine gewisse Zeit, das Taping organisatorisch und technisch umzusetzen. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes Finanzdienstleistung (AfW), stellt den Sinn der vorgesehenen Pflicht zum Taping sogar komplett infrage. „Wir sehen darin weder einen verbraucherschützenden Mehrwert noch einen sonstigen Vorteil“, so Wirth.

Technische Lösungen für FinVermV-konforme Mitschnitte

Immerhin: Technische Lösungen werden bereits angeboten, zum Beispiel von einem neuen Fördermitglied des AfW, der MiFID-Recorder GmbH, die sich auf die Entwicklung und den Betrieb einer virtuellen und unabhängigen Taping-Lösung spezialisiert hat. Das System ist nach Aussage des Unternehmens im Hinblick auf MiFID-II- und FinVermV-Konformität geprüft. Es soll technische, operative, administrative und rechtliche Anforderungen erfüllen.

Auch die Speech Enterprise GmbH bietet Vermittlern eine Cloud-basierte Lösung für die die beweissichere Aufzeichnung von Telefonaten zur Umsetzung der FinVermV an.

Einen für Makler unkomplizierten Weg hat die Netfonds AG im Angebot. Das Unternehmen, das Vermittlern ein Haftungsdach bietet, löst das Problem der Aufzeichnungspflicht im Rahmen einer einfachen Konferenzschaltung. Der Vorteil: Vermittler müssen keine zusätzliche Hardware anschaffen.

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