Die Versicherungsrichtlinie IDD ist seit Dezember vergangenen Jahres in Kraft. Doch viele Makler machen weiter wie bisher und reagieren kaum auf die Regulierungsvorgaben.
08.01.2019 | 14:31 Uhr
Wie beurteilen Vermittler und Vermittlerinnen die Umsetzung der IDD-Richtlinie? Das wollte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wissen und befragte Ende vergangenen Jahres im Rahmen des 11. AfW-Vermittlerbarometers seine Mitglieder. Mehr als 1.300 Vermittlerinnen und Vermittler gaben Auskunft.
Glaubt man den Aussagen, sind viele Maklern von der IDD überzeugt und stehen hinter dem Regulierungsgedanken. Die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 zum Versicherungsvertrieb, besser bekannt unter ihrem Kürzel „IDD-Richtlinie“, sehen sogar 47 Prozent der Befragten positiv oder sehr positiv. Der Regulierung der Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34f GewO stehen immerhin noch rund 42 Prozent der Befragten positiv oder sehr positiv gegenüber.
Auf der Positivseite der IDD-Umsetzung steht auch, dass 32 Prozent der Befragten angeben, ihre Rechtssicherheit habe sich erhöht. Allerdings machen nur sieben Prozent ein verbessertes Image beim Kunden aus. 63 Prozent der Befragten gab allerdings auch an, dass sie keine positiven Auswirkungen der IDD-Umsetzung erkennen können.
Die Meinung zur IDD ist das Eine, die Anwendung in der Praxis das Andere. Und da tun sich die Makler offensichtlich schwer. Nur 48,4 Prozent der Befragten geben an, dass sich ihre Arbeit durch die IDD verändert habe, bei 42,8 Prozent haben sich keine Veränderung ergeben, 8,8 Prozent machten keine Angaben dazu. Auf die Nachfrage, inwiefern sich die täglichen Abläufe durch die IDD verändert hätten, haben 90 Prozent angegeben, dass der Aufwand für Terminierung, Vorbereitung und Dokumentation von Kundengesprächen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen würde. An zweiter Stelle wurde von 55 Prozent der Befragten angegeben, dass der zunehmende Verwaltungsaufwand zwingend eine Umstellung der Arbeitsprozesse erfordere. 34 Prozent der Makler wollen sich aufgrund des gestiegenen Verwaltungsaufwands auf bestimmte Produkte konzentrieren. Und neun Prozent wollen sogar ihr § 34d Geschäft aufgeben.
„Wenn über 40 Prozent der Vermittler angeben, dass sich durch die IDD ihr Arbeitsalltag nicht verändert habe, dann werden wir noch mehr Aufklärungsarbeit machen müssen“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Ergebnis. „Das Inkrafttreten der VersVermV am 20.12.2018 mit ihren neuen Regelungen u.a. zur Erstinformation, zum Beschwerdemanagement sowie zur regelmäßigen Weiterbildung bietet einen aktuellen Anlass dazu“, so Rottenbacher.
Die Liste der Besonderheiten, mit denen sich Makler befassen sollten, um die Richtlinie korrekt umzusetzen, ist nicht gerade kurz. So muss etwa beim ersten Geschäftskontakt dem potenziellen Kunden grundsätzlich auf Papier oder per Mail eine Erstinformation übergeben werden. Zwingend vorgegeben ist auch, dass in dieser Erstinformation angegeben werden muss, ob eine Beratung angeboten wurde. Auch über Art und Herkunft der Vergütung müssen Angaben gemacht werden. Gelegenheiten, sich mit diesen Vorgaben zu befassen, bieten Schulungen. Diese sollten Makler besser wahrnehmen. Tipp: Es besteht ohnehin eine Weiterbildungspflicht für dieses Jahr von 15 Stunden.
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