PRIIPS, OGAW oder UCITS und obendrauf MiFID II – was Transparenz für den Kunden verspricht, führt schnell zu Widersprüchen. €uro FundResearch nimmt sich das künftig geltende Kostenmodell vor.
31.08.2018 | 11:51 Uhr
Die neue Richtlinie zur Aufschlüsselung von effektiven Fondskosten soll erst 2020 zur gesetzlichen Pflicht werden, aber der frühe Vogel fängt den Wurm. Berater tun gut daran, sich bereits jetzt darüber zu informieren, welche Daten die neuen Basisinformationsblätter über Investmentfonds bzw. PRIIPS beinhalten, was sie bedeuten und wie sie zu interpretieren sind.
Das Kürzel “PRIIPS” steht für "Package Retail and Insurance-based Investment Products". Wenn von PRIIPS die Rede ist, dreht sich die Diskussion allerdings im Kern eher um die BiB, die Basisinformationsblätter, die von den Produktanbietern für jedes PRIIP herausgegeben werden müssen. Der englische Begriff dafür lautet KID (Key Information Document). Nach EU-Standard ein höchstens dreiseitiges Dokument, das die wichtigsten Daten des Anlageprodukts enthält: eine Risikoeinschätzung, das Renditeprofil sowie die Kosten.
Die Berechnung von Risiko und Performance unterscheidet sich von den bisher geltenden OGAW-KIID. Diese setzten auf der vergangenen Performance an. PRIIPS erfordert dagegen ex-ante Berechnungen.
Sowohl Risiko- als auch Performanceberechnung folgen demselben Schema. Zur Risikobestimmung eines Fonds wird ein Summary Risk Indikator (SRI) eingeführt. Dieser Gesamtrisikoindikator lässt anhand einer Skala von 1-7 erkennen, ob es sich um eine hochriskante Kapitalanlage handelt oder ob das Risiko des Investments gering ausfällt.
Auf einen Blick erkennbares Risiko
Quelle: eur-lex.eu
Im Unterschied zum OGAW-KIID bezieht sich der Indikator nicht auf vergangene Wertentwicklungen sondern soll die real zu erwartende Performance über verschiedene Laufzeitszenarios abbilden.
Der Indikator setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Kreditrisiko (CRM) und dem Marktrisiko (MRM). Ersteres beträgt für Fonds üblicherweise 1, da angenommen wird, dass Fonds kein Kreditrisiko tragen. Die zweite Komponente, das Marktrisiko, wird parallel zum Fondspreis erhoben. Die Berechnung ist hier deutlich komplexer. In einem ersten Schritt müssen die Fondsanbieter ihren Fonds anhand der Strukturmerkmale ihres Produkts einer von vier Kategorien zuordnen. Diese vier Kategorien unterscheiden die Fonds hinsichtlich der sich aus ihrer Anlagestrategie ergebenden Marktrisiken. Für jede Kategorie ist eine Berechnung des Value-at-Risk-Wert bestimmt, die dann eine Zuordnung zu einer von sieben MRM-Klassen erlaubt.
Die Risikoberechnung im Überblick: MRM plus CRM…
Quelle: msg-gillardon
Aus der Kombination von MRM und CRM ergibt sich letztlich der Gesamtrisikoindikator.
…ergibt den Gesamtrisikoindikator
Quelle: msg-gillardon
Die Performance-Angaben in den PRIIPS enthalten eine detaillierte Übersicht über alle potentiell eintretenden Kapitalmarktentwicklungen. Der Gesetzgeber unterscheidet vier grundlegende Szenarien: günstig, neutral, ungünstig und stress. Für jedes Szenario müssen die Fondsanbieter die Performance-Erwartungen berechnen.
Angegeben werden die jeweiligen Einschätzungen der zu erwartenden Performance in einem Szenario über bestimmte Zeitrahmen hinweg, den sogenannten „recommended holding periods“ (RHP). Mindestens drei Intervalle werden für jedes Szenario („günstig“ bis „stress“) im PRIIPS dargestellt. Das erste Jahr, die Hälfte der RHP sowie die volle RHP. Sobald eine RHP größer als drei Jahre ausfällt, muss die Performance in vier Intervallen angegeben werden.
Neu ist auch die Aufschlüsselung der Kosten. „Nach der PRIIPS-Regulierung müssen Anlegern die effektiv zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und dem Verkauf des betreffenden PRIIPS-Produkts transparent dargelegt werden“, erläutert Dr. Stefan Neumann, Head of Capital Markets des Beratungsunternehmens msgGillardon. Die neuen PRIIPS müssen nicht nur eine Übersicht der festen Kosten bieten, sondern sollen auch über die laufenden Kosten eines Fonds informieren.
Die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat diese Anforderungen noch einmal ausgebaut. Sie fordert, über alle mit einem Investment verbundenen Kosten zu informieren. In die Kosten-Information zu einem Investmentfonds gehören demnach auch die mit dem Vertrieb anfallenden Kosten.
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