Seit Monaten wird eine Höchstgrenze bei der Vermittlervergütung im Finanzausschuss des Bundestages diskutiert. Kurz vor der Sommerpause scheint es, dass die Deckelung kaum mehrheitsfähig sein wird.
17.09.2018 | 15:49 Uhr
Zwei Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, Carsten Brodesser von der CDU sowie Frank Schäffler (FDP) haben sich unabhängig voneinander gegen die Einführung einer Provisionsdeckelung ausgesprochen. Sowohl Brodesser als auch Schäffler kritisierten die Provisionsbegrenzung als ungebührlichen Eingriff in das verfassungsrechtliche Gebot der Vertragsfreiheit. Sie befinden sich dabei auf einer Linie mit dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Dieser wiederholte in einem Rundschreiben seine fundamentale Kritik am Provisionsdeckel.
Wirth: „Es geht um grundsätzliche Fragen“
Der Bundesverband für Finanzanlagevermittler, der AfW, betonte in Person seines Vorstandes Norman Wirth erneut, die Rechtswidrigkeit eines möglichen Provisionseingriffs. Er stelle einen Grundrechtseingriff dar und verstoße gegen die Gewerbefreiheit, der nicht hinreichenden begründet werden könne. Das gelte auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Zudem befürchtet Wirth einen signifikanten Rückgang von unabhängigen Vermittlern, was letztlich zu Lasten der Verbraucher gehe. „Unabhängige Vermittler sind per se gelebter Verbraucherschutz“, so Wirth
Wirth Einwände werden von wissenschaftlicher Seite bestätigt. Vor kurzem hatten sich Forscher der Universität Hohenheim mit den Folgen eines Provisionsverbotes auseinander gesetzt. Sie kamen zu dem Schluss, dass ein regulatorischer Markteingriff nicht notwendig ist. Der Markt sei gesund und für die Verbraucher von größerem Nutzen als eine Regulierung der Abschlusskosten, sei vielmehr die potentiell erreichbare Performance. Verbraucher sollten auf Garantien verzichten. Auf diese Weise könnten Kapitalmarktchancen besser in Rendite umgemünzt werden. Ein Provisionsverbot, so die Studie, könne ähnlich wie in Großbritannien zu einer Beratungs-Unterversorgung von Menschen mit kleinem oder mittlerem Vermögen führen.
AfW: „Provisionsdeckel kommt nicht“
Wirth ist sich daher sicher, dass es keinen Provisionsdeckel geben wird, „ob nun über ein Rundschreiben oder sonstige Varianten von sogenanntem Soft Law“. Denn derart massive Eingriffe stünden unter Parlamentsvorbehalt.
Aus dem zuständigen Gremium kamen zuletzt Töne, die dem Verbandschef gefallen dürften. Gegenüber dem Versicherungsjournal gab Dr. Carsten Brodesser (CDU) zu Protokoll, die Einführung eines Provisionsdeckels werde zu einem Rückgang von „qualifizierten Beratern“ führen. „In Zeiten, in denen die private Altersvorsorge zunehmend wichtiger wird“, könne kein Interesse an einem Rückgang von Beratungsleistungen bestehen, so Brodesser.
Frank Schäffler (FDP) ebenfalls Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, betonte dagegen mögliche drastische Konsequenzen für die Lebensversicherungsvertrieb: ein Provisionsdeckel sei der falsche Weg, „er würde das funktionierende System der Versicherungs-Vermittlung durch Makler, Mehrfachagenten, Einfirmenvermittler und Honorarberater zerstören, so Schäffler.
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