Am vergangenen Freitag wurde die Neufassung der FinVermV im Bundesrat durchgewunken. Die Hoffnung auf eine Verbesserung der Vorlage hat sich zerschlagen. Kostenersparnis für Investoren könnte eine MiFID II-Regelung bringen.
25.09.2019 | 14:00 Uhr von «Christian Bayer»
Berater müssen sich vor allem beim Taping auf einen deutlichen Mehraufwand
einstellen. Der Kampf der Interessensvertreter der Finanzanlagenvermittler zum
Streichen der Taping-Vorschrift aus der FinVermV bzw. die Forderung einer
nochmaligen Verschiebung ging ins Leere. Doch die Kritik geht auch nach der
Entscheidung des Bundesrats weiter. Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kommt auf die Finanzanlagenvermittler eine
unnötige und unverhältnismäßige zusätzliche Belastung zu: „Insbesondere
kritisieren wir die Aufzeichnungspflicht elektronischer und telefonischer Kommunikation,
das sogenannte Taping“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es bürdet den
rund 38.000 Finanzanlagenvermittlern viel Arbeit auf und wird auch zu
Rechtsunsicherheiten führen.“ Unklarheiten gibt es weiterhin, wann die
aufzeichnungspflichtigen Teile eines Gesprächs beginnen und wann sie enden.
Zudem können datenschutzrechtliche Belange betroffen sein.
Der BVK kritisiert zudem die Kosten für die Archivierung, da alle
aufzeichnungspflichtigen Gespräche über eine mögliche Vermittlung von
Finanzprodukten zehn Jahre aufzubewahren sind. Bis zuletzt hatten
Finanzanlagenvermittler gehofft, dass ihnen das Taping erspart bleibt. Sogar
das Finanzministerium hatte in einem Positionspapier vorgeschlagen, dass der
beratene Kunde das Wahlrecht haben sollte und damit auf die Aufzeichnung freiwillig
verzichten könnte. Trotzdem ist die Taping-Bestimmung unverändert in der
Verordnung verblieben. Vor dem Hintergrund dieser einschneidenden
Verschlechterung für den Berufsalltag der Finanzanlagenvermittler ist es nur
ein kleiner Trost, dass der Gesetzgeber für die neue Regulierung eine
Übergangsfrist von zehn Monaten vorgesehen hat. Ursprünglich sollte die neue
Fassung der FinVermV ohne Übergangsfrist in Kraft treten.
Während die FinVermV vor allem durch überzogene Bürokratie zu mehr Kostendruck
führen wird, lässt sich durch eine MiFID II-Regelung eine Kostenentlastung für
Investoren beobachten. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung der britischen
Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hervor. MiFID II sieht vor,
dass Asset Manager Kosten für Aktien-Research und volkswirtschaftliche Analysen
offenlegen und aus Transparenzgründen separat ausweisen müssen. Früher wurden
diese Kosten in den Handelsgebühren versteckt, die beispielsweise Broker bei
Banken den Fondsgesellschaften in Rechnung stellten. Aus der FCA-Studie lässt
sich ableiten, dass das Budget für extern eingekauftes Research und Analysen um
20 bis 30 Prozent reduziert wurde. Die FCA, die rund 40 Anbieter in einer
Studie befragt hat, kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Folgen der
Bestimmung Anleger, die in Fonds investiert haben, die in Großbritannien
beheimatet sind, im ersten Halbjahr 2018 etwa 70 Millionen Pfund weniger Kosten
zu tragen hatten. Kritik an der MifID-Regulierung war laut geworden, weil
befürchtet wurde, dass durch die neuen Bestimmungen die Analyse-Qualität
tendenziell schlechter würde und weniger Small und Mid Caps gecovert würden. Die
FCA hat in ihrer Befragung dafür allerdings keine Belege gefunden.
Unabhängige Research-Häuser sehen sich allerdings im Wettbewerb gegenüber den großen Investmentbanken im Nachteil. So hätten die großen Player durch Quersubventionierung verschiedener Geschäftsbereiche die Möglichkeit zusammen mit anderen Dienstleistungen so kostengünstige Pakete anzubieten, dass unabhängige Research-Institute nicht mithalten könnten. Vor diesem Hintergrund sei die Vielfalt und die Qualitätsstandards der Research-Branche bedroht. Klar ist: Die Regulierung führt zur Konsolidierung im Sektor sowie zu Beteiligungen und Übernahmen von Research-Häusern durch große Investment-Gesellschaften. So wurde beispielsweise die Research-Boutique Autonomous vom Fondsanbieter AllianceBernstein gekauft.
Diesen Beitrag teilen: