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Regulierung

FinVermV und MiFID – Umbruch in der Finanzbranche

Am vergangenen Freitag wurde die Neufassung der FinVermV im Bundesrat durchgewunken. Die Hoffnung auf eine Verbesserung der Vorlage hat sich zerschlagen. Kostenersparnis für Investoren könnte eine MiFID II-Regelung bringen.

25.09.2019 | 14:00 Uhr von «Christian Bayer»

Das Taping wird kommen

Berater müssen sich vor allem beim Taping auf einen deutlichen Mehraufwand einstellen. Der Kampf der Interessensvertreter der Finanzanlagenvermittler zum Streichen der Taping-Vorschrift aus der FinVermV bzw. die Forderung einer nochmaligen Verschiebung ging ins Leere. Doch die Kritik geht auch nach der Entscheidung des Bundesrats weiter. Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kommt auf die Finanzanlagenvermittler eine unnötige und unverhältnismäßige zusätzliche Belastung zu: „Insbesondere kritisieren wir die Aufzeichnungspflicht elektronischer und telefonischer Kommunikation, das sogenannte Taping“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es bürdet den rund 38.000 Finanzanlagenvermittlern viel Arbeit auf und wird auch zu Rechtsunsicherheiten führen.“ Unklarheiten gibt es weiterhin, wann die aufzeichnungspflichtigen Teile eines Gesprächs beginnen und wann sie enden. Zudem können datenschutzrechtliche Belange betroffen sein.

Aufbewahrungspflicht

Der BVK kritisiert zudem die Kosten für die Archivierung, da alle aufzeichnungspflichtigen Gespräche über eine mögliche Vermittlung von Finanzprodukten zehn Jahre aufzubewahren sind. Bis zuletzt hatten Finanzanlagenvermittler gehofft, dass ihnen das Taping erspart bleibt. Sogar das Finanzministerium hatte in einem Positionspapier vorgeschlagen, dass der beratene Kunde das Wahlrecht haben sollte und damit auf die Aufzeichnung freiwillig verzichten könnte. Trotzdem ist die Taping-Bestimmung unverändert in der Verordnung verblieben. Vor dem Hintergrund dieser einschneidenden Verschlechterung für den Berufsalltag der Finanzanlagenvermittler ist es nur ein kleiner Trost, dass der Gesetzgeber für die neue Regulierung eine Übergangsfrist von zehn Monaten vorgesehen hat. Ursprünglich sollte die neue Fassung der FinVermV ohne Übergangsfrist in Kraft treten.

Kostenersparnis für Investoren

Während die FinVermV vor allem durch überzogene Bürokratie zu mehr Kostendruck führen wird, lässt sich durch eine MiFID II-Regelung eine Kostenentlastung für Investoren beobachten. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung der britischen Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hervor. MiFID II sieht vor, dass Asset Manager Kosten für Aktien-Research und volkswirtschaftliche Analysen offenlegen und aus Transparenzgründen separat ausweisen müssen. Früher wurden diese Kosten in den Handelsgebühren versteckt, die beispielsweise Broker bei Banken den Fondsgesellschaften in Rechnung stellten. Aus der FCA-Studie lässt sich ableiten, dass das Budget für extern eingekauftes Research und Analysen um 20 bis 30 Prozent reduziert wurde. Die FCA, die rund 40 Anbieter in einer Studie befragt hat, kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Folgen der Bestimmung Anleger, die in Fonds investiert haben, die in Großbritannien beheimatet sind, im ersten Halbjahr 2018 etwa 70 Millionen Pfund weniger Kosten zu tragen hatten. Kritik an der MifID-Regulierung war laut geworden, weil befürchtet wurde, dass durch die neuen Bestimmungen die Analyse-Qualität tendenziell schlechter würde und weniger Small und Mid Caps gecovert würden. Die FCA hat in ihrer Befragung dafür allerdings keine Belege gefunden.

Wettbewerbsverzerrung?

Unabhängige Research-Häuser sehen sich allerdings im Wettbewerb gegenüber den großen Investmentbanken im Nachteil. So hätten die großen Player durch Quersubventionierung verschiedener Geschäftsbereiche die Möglichkeit zusammen mit anderen Dienstleistungen so kostengünstige Pakete anzubieten, dass unabhängige Research-Institute nicht mithalten könnten. Vor diesem Hintergrund sei die Vielfalt und die Qualitätsstandards der Research-Branche bedroht. Klar ist: Die Regulierung führt zur Konsolidierung im Sektor sowie zu Beteiligungen und Übernahmen von Research-Häusern durch große Investment-Gesellschaften. So wurde beispielsweise die Research-Boutique Autonomous vom Fondsanbieter AllianceBernstein gekauft.

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