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PRIIPs: Fondsverband kritisiert Berechnungsmethode

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, ist unzufrieden mit der aktuellen PRIIPs-Verordnung
Regulierung

PRIIPs soll Finanzprodukte vergleichbar machen. Doch die Verordnung verfehle ihr Ziel, sagt der Investmentverband BVI. Mehr noch: PRIIPs sei geeignet, die Verbraucher falsch zu informieren und beschere der Fondsbranche einen Reputationsschaden.

18.05.2018 | 15:50 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) sollen Finanzprodukte vergleichbar machen. Außerdem soll der Verbraucherschutz auf eine neue Stufe steigen. Das jedenfalls ist der Anspruch. Doch davon sei die PRIIPs-Verordnung weit entfernt, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Investmentfondsverbandes BVI. Eher sei PRIIPs geeignet, „die Verbraucher falsch zu informieren und der Fondsbranche einen Reputationsschaden zu bescheren“, schimpft Richter in einer offiziellen Stellungnahme.

Vor allem zwei Punkte stören den BVI: Erstens die Wertentwicklungs-Szenarien auf Basis von Vergangenheitsdaten. „Die Regulierer glauben, dass man aus der vergangenen Wertentwicklung Prognosen für die zukünftige ableiten kann. Weil die Börsen in den vergangenen Jahren aber so gut gelaufen sind, sind die Prognosen viel zu optimistisch“, erklärt Richter. Zweitens der Ausweis der Transaktionskosten nach der sogenannten Arrival-Price-Methode. „In weniger liquiden Märkten führt diese Methode häufig zu falschen, ja sogar negativen Transaktionskosten. Letzteres wäre nach unserer Schätzung unter PRIIPs bei rund 10 Prozent der Publikumsfonds in Europa der Fall“, so Richter.

Die europäische Regulierungsbehörde ESMA sagt dazu, es handele sich nur um Einzelfälle, die Methode sei grundsätzlich in Ordnung. Es sei nun an der Fondsbranche, darzulegen, dass bei der Arrival-Price-Methode Fehler systemimmanent und häufig sind. Dann könnte sich die ESMA auch bereit erklären, an einer Verbesserung von PRIIPs mitzuarbeiten.

„Wir kennen die ESMA als eine Behörde, der der Verbraucherschutz ein echtes Anliegen ist“, sagt Thomas Richter, der aber im gleichen Atemzug fordert, dass die Ausnahme für die OGAW-KIDs um zwei Jahre verlängert werden müsse, bis Klarheit herrscht. „Andernfalls müssten wir ab Anfang 2020 fehlerhafte Transaktionskosten ausweisen. Eine Irreführung des Verbrauchers wollen weder die ESMA noch wir. Unser Ziel ist dasselbe. Da muss es doch möglich sein, sich über den Weg zu einigen“, so Richter.

(MvA)

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