Indexfonds verzeichnen als börsengehandelte Fonds (ETFs)
seit Jahren steigende Umsätze und zunehmende Marktanteile. Aufgrund ihrer
niedrigen Kosten und hoher Transparenz werden sie von Verbraucherorganisationen
empfohlen. Seit die Allianz 2006 erstmals eine Indexpolice auf dem Markt
brachte an, weisen auch Indexpolicen – wohl auch wegen der Namensähnlichkeit zu
den positiv belegten Indexfonds – aktuelle wie Fondspolicen hohe Umsätze auf. Dabei können sich die Anleger zum
Vertragsabschluss für einen bestimmten Aktienindex, darunter bekannte Indices
wie DAX, Euro Stoxx 50 oder S&P 500, entscheiden. Die gute Wertentwicklung
vieler dieser Aktienindizes in der Vergangenheit über längere Anlagezeiträumen
spricht bei der aktuell anhaltend hohen Inflation sowie den negativen
Realzinsen für ein solches Investment. Einige Vermittler präsentieren daher
Indexpolicen als ideales Altersvorsorgeprodukt, die langfristig hohe Renditen
versprechen, gleichzeitig einen Kapitalerhalt garantieren sowie eine garantierte
Rente im Ruhestand bieten.
Indexpolicen haben
wenig mit Indexfonds gemeinsam
Tatsächlich unterscheiden sich Indexpolicen von
ETF-Indexfonds grundsätzlich. Obwohl die
Anleger von Indexpolicen Aktienindices wie DAX oder S&P500 wählen können,
wird im Gegensatz zu den Indexfonds kaum Geld in Aktien investiert. Nach Abzug
der Vermittlungs- und Risikokosten vom Beitrag fließt das Geld des Versicherten
zunächst in das Sicherungsvermögen (Deckungsstock) des Lebensversicherers. Wie
bei einer konventionellen Kapitallebensversicherung oder privaten
Rentenversicherung wird das Kapital überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere
und Hypotheken und nur zu einem kleinen Anteil in Immobilien und Aktien
investiert. Lediglich die jährlichen anfallenden Überschüsse aus diesem
Deckungskapital werden entsprechend des vom Versicherten gewählten Aktienindex
investiert. Angelegt werden diese Überschüsse allerdings nicht in einen
Indexfonds, sondern in Optionen auf den jeweils gewählten Aktienindex. Steigt
der Index über den Basispreis der Option, wird der über einen Hebbeleffekt
erzielte Gewinn dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben. Andernfalls verfällt
die Option und damit auch der im Vorjahr zugewiesene Überschuss. Aber auch der
Gewinn wird nicht dem Versicherungsvertrag in voller Höhe gutgeschrieben. Die
Versicherer zwacken sich einen Anteil davon ab, entweder in dem sie den Gewinn
durch einen Cap deckeln oder eine proportionale Quote vom Gewinn für sich
behalten. Welche Aktienindizes und welche Indexmodelle (Cap, Quote) bestehen,
zeigt ein Überblick des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) aus der
Auswertung der 16 angebotenen Indexpolicen (siehe Tabelle unten).
Tabelle: © IVFP – Marktüberblick über unterschiedliche
Indexmodelle 2023
Enttäuschende
Renditegutschriften
Das IVFP analysierte auch die Renditengutschriften aus den
Indexoptionen der Indexpolicen für das vergangene Jahr. „Nach dem sehr guten
Jahr 2021 mit zum Teil beachtlich hohen
Renditegutschriften bei Indexpolicen müssen sich die Kundinnen und Kunden in
den allermeisten Fällen mit einer Nullrunde begnügen“ so Michael Hauer,
Geschäftsführer vom IVFP. Nach dem guten Börsenjahr in 2021 waren die Börsen
2022 aufgrund des Einmarsch Russlands in die Ukraine und Zinserhöhungen vieler
Notenbanken eingebrochen. Deshalb mussten nahezu alle Kunden 2022 auf
Renditegutschriften ihrer Indexpolicen verzichten. Dabei spielte es kaum eine
Rolle, welches Indexmodell dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegt. Ob Aktien-
oder Multi-Asset-Index, ob Cap- oder Quoten-Verfahren, meist gab es keine
Gutschrift aus der Indexpartizipation. „Im Durchschnitt betrug die maßgebliche
Rendite von Indexpolicen, deren Indexjahr in 2022 endete, magere ein Prozent“
resümiert Hauer.
Die Ergebnisse des IVFP werden von einer anderen Auswertung
der Indexpolicen durch das Analysehaus Assekurata vom März 2023 bestätigt. In
knapp 90 Prozent der Fälle mussten die Kunden von Indexpolicen 2022 mit
Null-Renditen leben. „Das Indexjahr 2022 war in der langjährigen Datenhistorie
unserer Studie das bisher schlechteste“, erklärt Lars Heermann, Bereichsleiter
Analyse und Bewertung bei der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur. Doch auch
der Auswertungen der Gutschriften aus den Indexoptionen seit 2015 zeigen, dass
viele Indexpolicen in der Vergangenheit ihren Kunden oft keine Renditen
gutgeschrieben haben. Reicht die Bandbreite der jährlichen Gutschriften von
null Prozent bis zu jährlichen Gutschriften von über zehn Prozent, dominieren
die Jahre mit Null-Rendite (siehe Grafik unten).
Grafik: © Assekurata Assekuranz Rating-Agentur Pressemeldung
vom 2.3.2023
Kritiker warnen vor
Indexpolicen
Während Vermittler Indexpolicen relativ leicht an
uninformierte Anleger verkaufen, werden die Produkte von Verbraucherschützer
und Interessenvertreter der Versicherten abgelehnt. Die Stiftung Warentest riet
nach einem Test 2022 von der Indexpolice als Altersvorsorgeprodukt ab, weil
diese im Gegensatz zu Indexfonds kaum in Aktien investiert und intransparent
sei. Der Bund der Versicherten (BdV), der die Interessen von rund 45.000
Versicherten vertritt, hat bereits vor neun Jahren von Indexpolicen abgeraten,
auch weil die Verrentungskonditionen oft schlechter als bei vergleichbaren
klassischen Angeboten seien. „Indexpolicen sind hochgradig intransparent,
bergen hohe Risiken auf Verlust der Überschussbeteiligung und sind ungeeignet
für eine verlässliche Altersvorsorge“, sagte Axel Kleinlein,
Vorstandssprecher des BdV.
Kritiker verweisen zudem auf hohe Kosten vieler
Indexpolicen. „Waren schon die klassischen Renten- und Lebensversicherungen
nicht preiswert, so sind die Kosten von Indexpolicen im Durchschnitt nochmals
30 Prozent bis 50 Prozent teurer“, so Hartmut Walz, Professor für
Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein. Durch die
Caps und die Quoten verdienen die Anbieter zusätzlich. Weil nur die Überschüsse
in Optionen auf Aktienindizes investiert und diese nur zum Teil von der
Aktienentwicklung profitieren, sind Indexpolicen eher mit klassischen
Lebensversicherungen vergleichbar – allerdings ohne deren Garantiezins. Eine
Garantie besteht nur auf nominalen Kapitalerhalt der Beiträge nach Kosten. „Nominelle
– statt reale – Kapitalgarantie bedeutet, dass der Schaden der Inflation über
die gesamte Laufzeit durch die Versicherten getragen wird“, erläutert
Finanzexperte Walz. Die Mehrzahl der Vermittler fühle sich wirtschaftlich
gezwungen, diese „Mogelpackungen“ wegen hoher Provisionen oder als
Einfirmenvertreter aufgrund von Vertriebsvorgaben zu vermitteln.
Indexpolicen sind wegen hoher Margen und dem Kapitalzufluss
in das Deckungskapital für die Lebensversicherer zwar lukrativ. Policen, mit
hohen Kosten und realen Verlust nach Inflation will die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht laut ihrem BaFin-Merkblatt künftig aber untersagen. Überteuerte und unrentable Policen bestärken zudem die
EU-Kommission in ihrem Plan eines Provisionsverbot. Für die wirtschaftliche Existenz der Versicherer und
Vermittler wäre es daher sinnvoller, statt Indexpolicen Fondspolicen ohne teure
Garantien und mit fairen Kosten anzubieten, damit die Anleger auch rentabel für
ihren Ruhestand vorsorgen können.
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