85 Prozent der Befragten
wussten nicht, dass sich die Einkommensgrenze für den Bezug der
Arbeitnehmersparzulage verdoppelt hat. Erfreulich hingegen ist die Bekanntheit
und die Verbreitung von VL. Nahezu alle Befragten (95 Prozent) kannten die
Sparform und 72 Prozent gaben an, dass ihr Arbeitgeber die Leistungen anbietet.
Änderungen zum Jahresbeginn 2024
Zum Jahresbeginn 2024 wurden im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetztes die
Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage bei VL deutlich
ausgeweitet. Die Grenze für die Förderung verdoppelte sich auf ein zu
versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000
Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften. Geschätzt entspricht das bei einem
Ehepaar mit zwei Arbeitnehmern und einem Kind einem Bruttolohn von rund 113.000
Euro. Bei zwei Kindern erhöht sich das Bruttoeinkommen auf 124.000 Euro.
(Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall). Diese massive Ausweitung ist allerdings
weitgehend unbekannt, wie die Umfrage zeigt. 85 Prozent der Befragten kannten
die Änderung nicht.
Anspruch bei vielen unbekannt
Entsprechend gaben rund 60 Prozent der VL-Berechtigten an,
keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu haben. Dies dürfte allerdings
bei den meisten eine Fehleinschätzung sein. Denn durch die Gesetzesänderung
stieg die Zahl der anspruchsberechtigten Personen laut einer Berechnung von
empirica von knapp acht Millionen auf nun rund 21 Millionen Arbeitnehmer. „Nach
unserer Schätzung dürften nun rund 70 Prozent aller Arbeitnehmer einen Anspruch
auf die Arbeitnehmersparzulage haben“, betont Kerstin Knoefel, Leiterin
Privatkunden bei Union Investment. „Die Ausweitung der Fördergrenzen ist ein
deutlicher Schritt nach vorne bei der Vermögensbildung von privaten Haushalten.
Es ist aber fatal, dass dies nahezu unbekannt ist. Denn dadurch verschenken die
Menschen bis zu 480 Euro.“
Höhe der Förderung hängt von Ansparform ab
Wie hoch die Förderung ist, hängt von der gewählten Ansparform ab. Bei einem
Bausparvertrag oder einer Tilgung eines Baukredites erhält man eine Förderung
von jährlich neun Prozent, die allerdings auf 43 Euro jährlich gedeckelt ist.
Bei einem Aktienfondssparplan gibt es höhere Beträge. Hier werden 20 Prozent
gefördert bis zu einem Maximum von 80 Euro pro Jahr. Über Einzahlungsdauer von
sechs Jahren sind dies also 480 Euro, die der Staat dazugibt. Welches Vermögen
man mit VL aufbauen kann, zeigt folgende Berechnung: Wer von 2017 bis 2023
monatlich 34 Euro in einen VL-Vertrag mit dem weltweit anlegenden Aktienfonds
UniGlobal angespart hatte, zahlte rund 2.450 Euro selbst ein. Durch die
Wertentwicklung und die Förderung wuchs das Vermögen auf über 4.100 Euro. Das
entspricht einem Zuwachs von rund 70 Prozent. „Diese Zahlen zeigen, wie wichtig
es ist, den Arbeitgeber nach VL zu fragen und die Förderung nicht zu
verschenken“, sagt Knoefel.
Mit steigendem Einkommen nimmt
die Häufigkeit des VL-Angebots durch den Arbeitgeber zu
Erfreulich ist der hohe Bekanntheitsgrad Vermögenswirksamer Leistungen. Bei der
Befragung gaben nahezu alle Befragten (95 Prozent) an, diese Sparform zu
kennen. Bei 72 Prozent der Menschen bot der Arbeitgeber VL an. Auffällig war
hierbei der Unterschied zwischen den Einkommen. Bei Beschäftigten mit einem
monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 3.500 Euro boten 67 Prozent
der Arbeitgeber VL an. Bei den Befragten mit einem Einkommen von mehr als 5.000
Euro im Monat waren es hingegen 89 Prozent der Arbeitgeber. „Ob und wie viel
der Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder
Tarifvertrag geregelt“, erklärt Knoefel. „Manche Arbeitgeber zahlen aber auch
freiwillig. Eine Nachfrage kann sich daher lohnen.“ Aber auch wenn der
Arbeitgeber keine VL anbietet oder bezuschusst, hat jeder Arbeitnehmer ein
Recht darauf, dass die Firma einen Teil des Gehalts in einen VL-Vertrag
überweist. „Die volle Förderung erhält ein VL-Sparer bei einem Aktienfonds mit
einer Einzahlung von rund 34 Euro im Monat“, so Knoefel.
Jeder dritte Arbeitnehmer
nutzt die vom Arbeitgeber angebotenen VL nicht
Fragte man die Umfrageteilnehmer, deren Arbeitgeber VL anbietet, ob sie einen
VL-Vertrag besitzen, bejahten dies 63 Prozent. Drei Prozent gaben sogar an,
mehrere Verträge abgeschlossen zu haben. „Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass
knapp jeder dritte Arbeitnehmer die angebotene Leistung nicht in Anspruch
nimmt“, betont Knoefel. Vermutlich läge dies an der Unkenntnis über die
Funktionsweise von VL oder nicht ausreichender Finanzbildung, so die Expertin.
Arbeitgeber und auch Banken müssten hier die Beratung intensivieren. „Wir sind
bei der Bekanntheit und der Verbreitung von VL schon sehr weit gekommen. Nun
müssen wir die Nutzung intensivieren.“ (jk)
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