Immofonds: Urteil legt Beratern neue Pflichten auf

OLG Frankfurt: Finanzberater müssen ihre Kunden über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme aufklären.

17.06.2013 | 15:05 Uhr von «Patrick Daum»

Finanzanlageberater, die ihre Kunden nicht über das Risiko der Aussetzung der Anteilrücknahme bei Offenen Immobilienfonds aufklären, haben nicht anlagegerecht beraten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und verurteilte eine Bank zu Schadenersatz gegenüber ihrem Kunden.

„Aus unserer Sicht war die Entscheidung des OLG Frankfurt längst überfällig“, sagt Rechtsanwalt Mathias Nittel, von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Nittel. Jahrelang hätten sich Banken und sonstige Anlageberater damit herausgeredet, dass es sich bei der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen an Offenen Immobilienfonds um ein rein theoretisches Risiko handle. Mit der Entscheidung der Frankfurter Richter sei klar gestellt worden, dass schon die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme einen wesentlichen Umstand bei der Entscheidung für oder gegen eine Investition in einen solchen Fonds ausmache.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem durch die Rücknahmeaussetzung verbundenen Liquiditätsrisiko für den Anleger. Darauf müssten Berater hinweisen, da dieses Risiko immer bestehe und die Anleger im Falle der Aussetzung der Rücknahme nur über einen Verkauf an der Börse zu Geld kommen. Dies sei jedoch nur mit Verlusten möglich, da der Kurs unter dem Rücknahmepreis liege.

Das Urteil im pdf-Dokument

(PD)

Diesen Beitrag teilen: