„KAGB ist eine gute Regulierung“
BVI-Präsident Holger Nauman sieht deutschen Fondsstandort gestärkt: „Asset Management ist eine Wachstumsbranche.“04.09.2013 | 06:45 Uhr
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist nun seit rund sechs Wochen in Kraft. Holger Nauman, seit Juli neuer Präsident des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), spricht von einem neuen „Grundgesetz“. „Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen, denen sich der BVI stellen muss“, sagt er in der Börsen-Zeitung. Das KAGB, das Teil der EU-Richtlinie AIFM ist, sei eine gute Regulierung. Die Umsetzung der gesamten Richtlinie werde den Fondsstandort Deutschland seiner Ansicht nach stärken. „Die deutschen Besonderheiten Spezialfonds und Offene Immobilienfonds wurden im Gesetz berücksichtigt, und wir Anbieter können künftig als neues Geschäftsfeld für international agierende Unternehmen ‚Pension Pooling‘ betreiben.“ Pension Pooling erlaubt international agierenden Unternehmen, das Altersvorsorgevermögen ausländischer Tochtergesellschaften in Deutschland zu bündeln. Das ist allerdings noch nicht möglich: „Solange die steuerliche Begleitregelung nicht durch ist, können wir das Pension Pooling nicht anbieten“, so Naumann. Ende Juni hatte der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestags eine Entscheidung über das AIFM-Steueranpassungsgesetz vertagt (FundResearch berichtete). Der BVI-Chef hofft, dass es schnellstmöglich verabschiedet wird.
Derzeit beschäftigten sich die vom KAGB betroffenen Gesellschaften mit den veränderten Bedingungen und Vorgaben. „Wir sind noch am Anfang“, räumt Naumann ein. „Die Gesellschaften selbst müssen neue Lizenzen beantragen, entweder als Kapitalverwaltungsgesellschaft oder als Alternative-Investment-Fund-Manager oder beides.“ Das sei sehr aufwendig und betreffe nicht nur alternative Produkte – wie von der EU ursprünglich geplant – sondern in Deutschland alle Fonds und Gesellschaften. Derzeit habe aber noch kein Institut die neue Lizenz. Anträge seien bereits eingereicht. „Aber die benötigen noch Bearbeitungszeit, denn das Ganze ist ein umfangreicher Prozess“, meint Naumann. Profitiert hätten von der Einführung des KAGB insbesondere Offene Immobilienfonds: Im ersten Halbjahr habe es einen Zufluss von drei Milliarden Euro in die Offenen Immobilienfonds, das sei mehr als im gesamten Vorjahr gewesen. Da den Anlegern dieser Assetklasse aber durch das Gesetz stärkere Restriktionen auferlegt wurden, sei es „nun nach diesen Vorzieheffekten ruhiger geworden.“ Aufgrund des Niedrigzinsumfelds erfreuten sich die Offenen Immobilienfonds aber noch immer einer hohen Nachfrage.
Insgesamt blickt Naumann positiv auf die Wachstumsoptionen der Fondsbranche. „Ein sehr starkes Wachstumsfeld bleibt das institutionelle Geschäft“, sagt er. „Hier gab es im vorigen Jahr massive Zuflüsse von 75 Milliarden Euro, im ersten Halbjahr 2013 waren es allein schon wieder 33 Milliarden Euro.“ Als Produktkategorie werden seiner Meinung nach die alternativen Investments zunehmen, da die Anleger in der Niedrigzinsphase zusätzliche Rendite suchten. Daneben zeigt er sich optimistisch für Mischfonds, Aktienfonds und Indexfonds. Befürchtungen, dass das passive und margenarme Fondsgeschäft das aktive, gebührenträchtige verdrängen könnte, teilt der BVI-Präsident nicht: „Der gesamte Asset-Management-Bereich ist für mich ein Wachstumsmarkt. Aktive Produkte, wie beispielsweise bei Rentenfonds der High-Yield-Bereich, werden von den Anbietern weiterhin ganz klar mit Erfolg am Markt platziert.“ Es herrsche ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Aktiv und Passiv.
(PD)