„Kapitalanlagegesetzbuch ist sinnvoll“
BVI-Chef Thomas Richter ist mit dem Erhalt der Spezialfonds zufrieden. Kritik an „ausufernder Bürokratie“.24.07.2013 | 10:08 Uhr
Zu Wochenbeginn trat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft, das das Investmentgesetz ersetzt. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI), zeigt sich im Gespräch mit der Börsen-Zeitung mit dem Ergebnis zufrieden: „Erstmals stehen die Regeln für offene und geschlossene Fonds und deren Verwalter in einem gemeinsamen Gesetz“, so Richter. „Das ist sinnvoll.“ Dass Spezialfonds nun doch nicht abgeschafft wurden, wie von Richter befürchtet, stimmt den Verbandschef zufrieden: „Es wäre ein äußerst riskantes Abenteuer gewesen, einer Billion Euro, die derzeit in Spezialfonds verwaltet werden, die gesetzliche Hülle zu entziehen und zu beobachten, welche vertragliche Heimat sich diese immense Summe Kapital dann sucht.“
Bei Offenen Immobilienfonds entfällt mit dem neuen Gesetz der Freibetrag für Neuanleger. Richter erwartet nicht, dass dadurch das Neugeschäft beeinträchtig wird: „Die Fonds sind die einzige Möglichkeit, mit der Kleinanleger diversifizierten Immobilienbesitz erwerben können, ohne ein Börsenrisiko einzugehen.“ Sie dürften bei den Anlegern beliebt bleiben. Zudem sei es wichtig, dass der Freibetrag für Altanleger bestehen bleibt.
Größte Schwäche des KAGB ist aus Richters Sicht die „ausufernde Bürokratie“. Fondsgesellschaften, die bisher als Kapitalanlagegesellschaft (KAG) tätig waren, benötigen nun eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), um künftig Alternative Investmentfonds verwalten zu dürfen. „Bereits zugelassene Produkte brauchen eine neue Zulassung, bereits zugelassene Fondsgesellschaften brauchen eine neue Zulassung, bereits vertriebene Produkte brauchen eine neue Vertriebsanzeige und so weiter.“ Nahezu alle der 78 BVI-Mitglieder werden die zusätzliche Lizenz beantragen. „Diese Gesellschaften – wir haben das mal hochgerechnet – müssen in den kommenden zwölf Monaten den Aufsichtsbehörden über eine Million Seiten Papier übermitteln. Wer soll diese Papierflut bearbeiten?“, klagt Richter. „Klar ist, wer sie zahlt: die Anbieter und damit zum Teil auch die Verbraucher.“
Dass der Bundesrat Ende Juni das steuerliche Begleitgesetz der AIFM-Richtlinie blockiert hat (FundResearch berichtete), stößt auf Kritik des BVI-Chefs: „Der jetzige Zustand ist ein Ding der Unmöglichkeit“, so Richter. „Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in das KAGB und die Anpassung des Investmentsteuergesetzes gehören untrennbar zusammen.“ Es könne kein neues Fondsgesetz erlassen werden, ohne die steuerliche Behandlung der Fonds zu regeln. „Das ist jedem klar – selbst den Ländern, die im Vermittlungsausschuss blockiert haben“, meint Richter. „Das Bundesfinanzministerium hat dankenswerterweise auf die Situation reagiert und mit einem Schreiben Rechtssicherheit gesorgt.“ Darin wird klargestellt, dass die bisherige Fondsbesteuerung weiter angewendet wird.
(PD)