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MiFID II: Was jetzt auf die Branche zukommen wird

Europa: Thema MiFID bleibt evident
Anlageberatung

Noch wird MiFID-II-Überarbeitung auf europäischer Ebene verhandelt. Der Starttermin wurde ein ums andere Mal verschoben. FundResearch fasst die wichtigsten Fakten für Fondsprofessionals zusammen.

18.03.2014 | 09:36 Uhr

Wann startet MiFID II nun?

„Die neuen Regeln treten ab 2017 europaweit in Kraft“, legte sich Markus Ferber, CSU-Europaparlamentarier und MiFID-Berichterstatter, vor knapp zwei Monaten fest. Ferber geht bei diesem Datum davon aus, dass die nationalen Parlamente die europäischen Vorgaben umsetzen müssen. Dieser Vorgang braucht natürlich Zeit. Ende 2016, Anfang 2017 scheint also durchaus realistisch zu sein. Europaparlament, EU-Kommission und Europäischer Rat werden aber nach der Grundsatzeinigung vom 15. Januar dieses Jahres zunächst die endgültige Fassung von MiFID II bestimmen.

 

Was ist für Vermögensverwalter und Fondsvermittler wichtig?

Die Ziele von MiFID II wurden vielfach definiert: Durch organisierte Handelssysteme soll eine Verbesserung der Marktstrukturen erreicht werden. Technische Neuerungen wie der algorithmische Handel sollen berücksichtigt werden. Die Finanzmarktaufsicht, Handelstransparenz und der Anlegerschutz werden gestärkt. Besonders der letzte Punkt ist für Finanzberater und Vermögensverwalter von großer Bedeutung: Es wird eine Informationspflicht eingeführt, ob die Anlageberatung „unabhängig“ erbracht wird, sich auf eine umfangreiche oder restriktivere Marktanalyse stützt und ob der Kunde ein kontinuierliches Reporting hinsichtlich der Eignung der empfohlenen Finanzinstrumente bekommt. Wenn der Berater angibt, „unabhängig“ zu sein, muss er ein eigenes Research mit einer ausreichenden Zahl von auf dem Markt angebotenen Finanzinstrumenten unterhalten und sowohl Produkte als auch Emittenten streuen. Außerdem gilt in diesem Fall ein Verbot für Gebühren, Provisionen und andere monetäre Vorteile von Dritten.

 

Wird es ein generelles Provisionsverbot geben?

Ein generelles Provisionsverbot dürfte vom Tisch sein. Versicherungsvermittler nach § 34d GewO, Anlageberater nach § 1 KWG, Anlagevermittler nach § 34f GewO und Immobilienmakler nach § 34c GewO werden aller Voraussicht nach auch weiterhin Provisionen erheben dürfen, falls sie sich nicht „unabhängig“ nennen. Vermögensverwalter nach § 32 KWG müssen von Provisionen die Finger lassen, wenn sie ausschließlich „Verwalter“ sind: Bei ihnen wird Unabhängigkeit unterstellt. Ebenfalls keine Provisionen dürfen „unabhängige“ Versicherungsberater nach § 34e GewO und Honorarberater nach § 34h GewO entgegennehmen: Wohlgemerkt: nach dem nationalen Inkrafttreten der MiFID II. Auf Seiten der Fondsvermittler wird es höchstwahrscheinlich „Vermeidungsstrategien“ geben. Nichts spricht nach gängiger Auslegung beispielsweise dagegen, sich als Berater oder Vermittler ab 2017 nicht „unabhängig“  zu nennen, sondern „frei“, „objektiv“ oder „neutral“. Dem Kunden gegenüber hätte dies eine ähnliche Bedeutung wie „unabhängig“, rein rechtlich fielen diese Attribute aber nicht unter die Provisionsproblematik. Ob dies so bleiben wird, müssen allerdings die nationalen Umsetzungsregeln zeigen. Hier wird Berlin die Schuhe anhaben, womöglich muss man noch redaktionelle Eingriffe einrechnen.

 

Was kommt auf die Fondsgesellschaften zu?

Experten gehen hier davon aus, dass die Fondsgesellschaften nach dem MiFID-II-Start verschiedene Tranchen von Fonds anbieten werden: Für Berater mit Provision, für Berater ohne Provision, etc. Grundsätzlich können bereits jetzt die Anforderungen in Business- und Umsetzungsthemen heruntergebrochen und strukturiert werden. Daher sollten die möglichen Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle, Prozesse und IT-Systeme der Wertpapierdienstleister frühzeitig analysiert werden, zumal die vom deutschen Gesetzgeber auf den Weg gebrachten Gesetze und Gesetzesvorschläge wie Honoraranlageberatungsgesetz und Hochfrequenzhandelsgesetz diese ersten MiFID II Bestrebungen vorweg nehmen bzw. diese sogar erweitern und deshalb in die Analysen miteinbezogen werden sollten.

 

Was haben die privaten Anleger von MiFID II?

Der "Anlegerschutz" wird gestärkt, die Transparenz erhöht und die Überwachung des Marktes nimmt zu. Dies hilft Sparern, die sich wenig auskennen. Allerdings steigt die Bevormundung der mündigen Anleger. So sorgen die geplanten Vorschriften für die Anlageberatung u.a. beim Deutschen Aktieninstitut (DAI) für Kritik: „Bereits heute ist der Kunde mit Informationen überfordert und fühlt sich durch den formalen Beratungsprozess bevormundet“, sagt DAI-Vorstandsmitglied Christine Bortenlänger. „Wegen des regulatorischen Aufwands ziehen sich immer mehr Banken aus dem Beratungsgeschäft mit Aktien zurück.“ Zudem sehe das geplante Regelwerk vor, dass für ein Produkt eine Zielgruppe definiert werden muss. „Wie genau das ablaufen soll, ist jedoch bislang unklar“, beklagt die DAI-Chefin.

 

Wird es Restriktionen für Nicht-EU-Vermögensverwalter geben?

Wohl nicht. Für die Erbringung von Finanzdienstleistungen an Privatkunden (retail clients) soll es nach der Grundsatzeinigung beim Status quo bleiben, also bei einer Regelung auf nationaler Ebene. Es bleibt den einzelnen EU-Staaten überlassen, ob sie die aktive Bearbeitung von Retail-Kunden durch Institute aus Drittstaaten von einer Niederlassung vor Ort abhängig machen oder nicht. Verlangen sie aber eine Niederlassung, gelten hierfür künftig harmonisierte EU-Regeln.

 

Warum setzen Politiker auf die MiFID?

Von Seiten der Politik wird MiFID II hingegen durchweg positiv dargestellt: „Die Finanzmarktrichtlinie ist die Mutter der Europäischen Finanzmarktordnung“, so CSU-Experte Ferber. „Vom kleinen Sparer bis hin zu professionellen Börsengeschäften – die Richtlinie legt die Regeln des gesamten europäischen Wertpapier- und Kapitalhandels fest.“ Dazu zählen u.a. auch populäre Positionslimits beim Handel mit Rohstoffen und Lebensmitteln. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble begrüßt die Richtinlinie: „Viele denken, es müsse nun ein Ende zusätzlicher Regulierungen geben. Ich sehe das nicht. Wie müssen mit einer starken Kapitalmarktregulierung Vertrauen zurückgewinnen.“

 

Was sagt die Wissenschaft dazu?

Bislang wenig, da auf der Politikebene noch verhandelt wird. Allerdings ist die These wohl unbestritten, nach der regulatorische Ordnung niemals antizipieren kann, was der Markt entwickelt.

(DIF)

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