Elke König kritisiert die Geschäftsmodelle deutscher Banken deutlich. Von Privatanlegern erwartet sie mehr Mündigkeit und will sie vom Grauen Kapitalmarkt nicht fernhalten.
16.01.2015 | 06:45 Uhr
Es war wohl der letzte große Auftritt von Elke König als Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Der Neujahrsempfang der Behörde. Ende Februar wechselt sie nach Brüssel an die Spitze der neu geschaffenen europäischen Behörde zur Abwicklung von Krisenbanken. Mit Blick auf das niedrige Zinsniveau sparte sie nicht mit Kritik an deutschen Banken, zeigt jedoch auch Verständnis für eine der „größten Herausforderungen“: „Traditionell macht der Zinsüberschuss rund 70 Prozent der operativen Erträge der deutschen Institute aus und ist damit ihre mit Abstand wichtigste Ertragsquelle.“ Unter anderem aus diesem Grund erzielten die Banken im internationalen Vergleich in punkto Profitabilität keine Traumnoten. „Das Zinsergebnis auch nur zu halten, ist beim derzeitigen Zinsniveau eine Herausforderung, und das Ertragspotenzial aus der Fristentransformation dürfte sich weiter verringern“, zeigt König Verständnis für die schwierige Situation der Geldhäuser. „Eine plötzliche Wendung in der Zinspolitik könnte vor allem die Banken vor Probleme stellen, die langfristige Finanzierungen anbieten.“
Das Erschließen neuer Ertragsquellen hält König dabei für wenig sinnvoll: „Angesichts der Bankendichte hierzulande und des daraus resultierenden harten Wettbewerbs, ist das nicht unbedingt ein Weg, der große Erfolge verheißt.“ Es sei nur schwer möglich, sich über maßgeschneiderte Produkte erfolgreich von der Konkurrenz abzusetzen. „Es besteht daher zumindest die Gefahr, dass Banken bei ihrer Suche nach Erträgen allzu kurzatmig agieren und auf lange Sicht massive Risikopositionen aufbauen, die in keinem Verhältnis zu ihren kurzfristig erzielten Erfolgen stehen“, warnt die BaFin-Chefin. Zudem fordert sie die Institute auf, an der Kostenschraube zu drehen. „Fusionen können dabei helfen, ein Allheilmittel sind sie aber nicht.“ Die viel beschworenen Synergieeffekte seien oft viel zu flüchtig. Und: „Aus zwei hässlichen Entlein wird nicht automatisch ein schöner Schwan.“ König verlangt von den Banken, für die Dienstleistungen „grundsätzlich risiko- und kostengerechte Preise zu verlangen.“ Sie wisse aber auch, dass dies wegen des harten Wettbewerbs hierzulande häufig nicht durchsetzbar sei. Dennoch: „Über Girokonten, Depots oder Kreditkarten zum Nulltarif mögen sich die Kunden freuen, wirtschaftlicher Logik entsprechen sie nicht.“
„Anleger müssen selbst denken“
Mit Blick auf die Kunden und Anleger macht König deutlich, dass die BaFin dem allgemeinen Verbraucherschutz diene. „Private Anleger brauchen einen besonderen Schutz, weil sie mit den Anbietern und professionellen Investoren nicht auf Augenhöhe agieren.“ Sie hätten nicht das gleiche Wissen und auch nicht denselben Zugang zu Informationen. Dies entbinde den Privatanleger jedoch nicht von seiner Pflicht, sich zu informieren. König erwartet von ihm Mündigkeit und eigenständiges Denken. „Das Wissen von Anbietern und professionellen Investoren werden die meisten von ihnen nie haben, gewisse Grundkenntnisse sollten sie sich aber aneignen. Die zu vermitteln ist auch Aufgabe des Staates.“
Es helfe jedoch nicht, Privatanleger den Zutritt zu risikoreichen Märkten zu verwehren. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz hätte der Gesetzgeber sie komplett vom Grauen Kapitalmarkt fernhalten können. Dass die Bundesregierung dies nicht tat, stößt bei König auf Wohlwollen: „Die Lösung kann nicht darin bestehen, private Anleger von diesem Segment fernzuhalten. Das käme einer Entmündigung gleich.“ Es müsse ein ausgewogenes Verhältnis geben zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung. Genau darum gehe es auch beim Kleinanlegerschutzgesetz. „Erweiterte Prospektpflichten, aktuellere Informationen, strengere Vorgaben für Vertrieb und Werbung und mehr Eingriffsbefugnisse für uns“, seien einige Stichpunkte.
Daher dürften Verbraucher generell noch mehr Schutz von der Behörde erwarten. Falsche Hoffnungen will König aber nicht machen: „Anbieter und Emittenten von Vermögensanlagen werden wir weiterhin nicht beaufsichtigen.“ Zwar müssten sie vor ihrem öffentlichen Angebot der BaFin einen Prospekt vorlegen und veröffentlichen. „Ein Urteil darüber, ob die Anlage wirtschaftlich sinnvoll und erfolgversprechend ist, geben wir aber nach wie vor nicht ab, und das kann auch nicht unsere Aufgabe sein“, sagt die BaFin-Chefin ganz im Sinne des mündigen Anlegers.
Die vollständige Rede von Elke König finden Sie hier.
(PD)
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