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EU-Kommission macht neuen Vorschlag zur Priips-Verordnung

Das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel. Bild: Pixabay
Anleger

Nachdem die Vorschläge zum Verbraucherschutz bei komplexen Anlageproduktengescheitert waren, hat die EU-Kommission einen neuen Entwurf zur Umsetzung der Priips-Verordnung vorgelegt. Anleger sollen in den geplanten Basisinformationsblättern künftig mittels eines zusätzlichen Szenarios vor Verlusten gewarnt werden.

14.03.2017 | 15:09 Uhr

 

In den im vergangenen Jahr eingebrachten – und abgeschmetterten – sogenannten Regulatory Technical Standards (RTS) der Kommission war ursprünglich von drei Perfomance-Szenarien die Rede: “günstig”, “moderat” und “ungünstig”. Nun soll das sogenannte “Stress-Szenario” die geplanten Basisinformationsblätter ergänzen. Das Europäische Parlament hatte die ursprüngliche Fassung mehrheitlich abgelehnt, nachdem Parlamentarier und Verbraucherschützer vor einer Irreführung der Anleger gewarnt hatten.

In der Börsen-Zeitung begrüßte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Fondsverbands BVI, dass Aktienfonds entsprechend den neuen Richtlinien nicht mehr mit der höchsten Risikoklasse eingestuft werden, bemängelte aber gleichzeitig die Berechnung der Transaktionskosten sowie diverse Ausnahmeregelungen; diese würden einen „unnötigen Flickenteppich für Anleger” schaffen.

 

 Trotz der Kritik zahlreicher Parlamentarier hat die Kommission die Berechnungsmethoden für die künftige Wertentwicklung, die den Performance-Prognosen zugrunde liegen, nicht geändert. Vertreter der Investmentgesellschaften hatten dafür plädiert, die Wertentwicklung der Vergangenheit in die Berechnung einfließen zu lassen.

Kommissions-Sprecherin Vanessa Mock gibt sich zufrieden: „Mit den neuen geänderten Standards erreicht die Kommission, dass Verbraucher auf einfache Weise verschiedene komplexe Anlageprodukte miteinander vergleichen können.”

Der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold, einer der stärksten Gegner des letztjährigen Vorschlags, geht nun davon aus, dass die vorgelegten revidierten RTS auf wesentlich mehr Gegenliebe stoßen werden, als ihre Vorgänger.

Die Basisinformationsblätter, auf englisch Key Information Documents oder kurz KIDs genannt, sollen ab 2018 die Anleger auf maximal drei DIN A4 Seiten über komplexe Finanzprodukte (Priips) informieren. Dazu gehören u.a. Optionsscheine, Derivate sowie geschlossene und offene Investmentfonds, aber auch Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter wie zum Beispiel kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen und Hybrid-Produkte. Anleger sollen so auf einen Blick erfassen, ob ein Kapitalverlust möglich ist und Informationen zu Kosten, Risiko und möglicher Wertentwicklung erhalten.

Die neuen RTS müssen jetzt von Europarat und Parlament abgesegnet werden, bevor Fondsgesellschaften und Versicherer ab Januar 2018 ihre „Priips“ mit den “Beipackzetteln” ausstatten müssen.

(TG)

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