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BVI: Schluss mit der Finanztransaktionssteuer

Europaparlament in Brüssel
Asset Management

Der Verband hat seine Positionen zur Europawahl 2014 veröffentlicht. Verbraucherschutz und Angleichung der Rahmenbedingungen stehen im Mittelpunkt.

11.03.2014 | 10:18 Uhr von «Patrick Daum»

Es sind noch rund sechs Wochen, bis am 25. Mai die Bürger aus den 28 EU-Mitgliedstaaten an die Urnen gehen und für ein neues Parlament abstimmen. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hat die politisch Handelnden jetzt auf seine Positionen aufmerksam gemacht. Dabei steht der Verbraucherschutz im Mittelpunkt: „Für einen besseren Verbraucherschutz und eine sachgerechte Regulierung der Akteure an den Finanzmärkten hat die deutsche Fondsindustrie Vorschläge entwickelt und Position bezogen“, so der Verband.

Der BVI spricht sich ganz klar gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus: „Die Steuer trifft die Fonds und damit die Fondsanleger direkt.“ Es sei es Irrtum zu glauben, dass die Finanzindustrie die Steuern bezahle. „Hauptbetroffene werden Privatpersonen und Unternehmen sein“, heißt es in der BVI-Erklärung. „Es bleibt schleierhaft, wie die Finanztransaktionssteuer gestaltet werden soll, ohne Kleinsparer, Realwirtschaft und Altersvorsorge zu belasten.“ Wer den Verbraucher schützen wolle, dürfe ihn nicht mit neuen Kosten und Steuern belasten. „Der Irrweg der Finanztransaktionssteuer sollte daher endlich verlassen werden.“

Wirksamer Verbraucherschutz könne nicht ohne miteinander vergleichbare Finanzprodukte stattfinden. „Erfreulicherweise hat sich das EU-Parlament bereits in der aktuellen Legislaturperiode mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, kapitalbindende Lebensversicherungen und Zertifikate in die Verordnung von PRIPs einzubeziehen“, erklärt der BVI. „Wir unterstützen das EU-Parlament bei den anstehenden Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat darin, dass zukünftig alle Finanzprodukte vergleichbare Produktinformationen liefern müssen, wie dies heute für OGAW mit dem Key Investor Document (KID) bereits Pflicht ist.“

Darüber hinaus sei es wichtig, dass für den Vertrieb verschiedener Finanzprodukte vergleichbare Regeln gelten. Dadurch würden Anleger unmittelbar geschützt, denn sie förderten den Wettbewerb, was Verbrauchern zu Gute komme. „Es ist deshalb wichtig, dass die Regeln für den Verkauf von  Versicherungen – also die Versicherungsvermittlerrichtlinie IMD – den für Investmentfonds geltenden Vertriebsregeln der MiFID angeglichen werden“, so die Forderung des Verbands. Es liege jetzt am Parlament, die Positionen, die es in der Revision der IMD im Januar 2014 beschlossen hatte, gegenüber dem europäischen Rat durchzusetzen.

(PD)

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