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BaFin setzt ESMA-Leitlinien um

BaFin setzt Leilinien für Fondsnamen nachhaltiger Sondervermögen um.
BaFin

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 14. Mai 2024 neue Leitlinien für Fondsnamen veröffentlicht, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe enthalten. Die BaFin wird diese Leitlinien in ihrer Verwaltungspraxis berücksichtigen, was die bisherigen nationalen Vorgaben zu nachhaltigen Investmentvermögen ersetzt.

30.07.2024 | 15:30 Uhr

Bedeutung der Fondsnamen und EU-Regulierung

Fondsnamen sind wichtig, da sie Anlagestrategie und -ziele vermitteln und Anlegerentscheidungen beeinflussen. Die EU betont die Bedeutung klarer und korrekter Informationen über Fondsprodukte in den geänderten Richtlinien über alternative Investmentfonds und gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (Richtlinie (EU) 2024/927). Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) müssen sicherstellen, dass ihre Informationen nicht irreführend sind. Die ESMA erhielt das Mandat, Leitlinien für Fondsnamen zu entwickeln.

ESMA-Leitlinien: Schwellenwerte und Mindestausschlüsse

Die ESMA-Leitlinien definieren drei Begriffsgruppen: Transition-, sozial- oder Governance-verwandte Begriffe, Umwelt- oder Impact-verwandte Begriffe und Nachhaltigkeit-verwandte Begriffe. KVGen müssen je nach verwendeten Begriffen bestimmte Bedingungen erfüllen, insbesondere in welche Vermögensgegenstände investiert werden muss und welche Mindestausschlüsse gelten.


Die Ausschlüsse basieren auf der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011, die zwei nachhaltigkeitsbezogene Referenzwerte enthält: den Climate Transition Benchmark (CTB) und den Paris-Aligned Benchmark (PAB). PAB hat strengere Ausschlüsse als CTB. Fonds mit "Transition" im Namen unterliegen den weniger strengen CTB-Ausschlüssen, während Fonds mit "Umwelt" den strengeren PAB-Ausschlüssen folgen müssen. Für Umweltfonds müssen 80 % des Vermögens mit nachhaltigen Elementen der Anlagestrategie investiert sein, wobei PAB-Ausschlüsse beachtet werden, z.B. keine Investitionen in Unternehmen, die mit umstrittenen Waffen, Tabak oder bestimmten fossilen Brennstoffen arbeiten.

Transitionsfonds

Transitionsfonds, die den Begriff "Transition" oder ähnliche verwenden, müssen 80 % des Fondsvermögens gemäß den nachhaltigen Anlagestrategien investieren und die weniger strengen CTB-Ausschlüsse beachten. Diese Fonds haben mehr Freiheit bei Investitionen, um den Wandel zu fördern, selbst in Unternehmen, die noch signifikante Einnahmen aus fossilen Brennstoffen erzielen. Sie müssen einen klaren, messbaren Transitionspfad darlegen, der aber flexibel und individuell gestaltet sein kann, solange er wissenschaftsbasiert und nachprüfbar ist.

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Offene Auslegungs- und Anwendungsfragen

Trotz der neuen Leitlinien bleiben Fragen offen, z.B. die genaue Definition von "bedeutsam" (meaningfully) bei Investitionen. Die ESMA wird weiter an diesen Themen arbeiten, um einen EU-weiten Konsens zu erreichen. Auch die Erwerbbarkeit von Green Bonds für Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Namen ist noch unklar, da Mindestausschlüsse von Bedeutung sind. Transitionsfonds haben hier mehr Freiheiten.

Zeitplan und Umsetzung der ESMA-Leitlinien

Die ESMA plant, die Leitlinien in alle EU-Sprachen zu übersetzen, mit einer Veröffentlichung im Juli 2024. Zwei Monate danach müssen nationale Behörden erklären, ob sie die Leitlinien anwenden. Drei Monate nach der Veröffentlichung gelten die Leitlinien für neue Fonds und sechs Monate danach für bereits bestehende Fonds.

Anpassung der BaFin-Praxis

Die BaFin passt ihre Verwaltungspraxis sofort an die ESMA-Leitlinien an. Neue Anträge werden nach den ESMA-Vorgaben geprüft, und bestehende Fonds müssen ihre Anlagebedingungen anpassen, was in der Regel nicht als wesentliche Änderung gilt, wenn sie bereits den bisherigen Anforderungen entsprechen. Die Umstellung wird als nicht nachteilig für Anleger angesehen, insbesondere wenn die Fonds bereits Mindestzusagen und Ausschlusskriterien gemäß Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung enthalten. (jk)


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