Am 3. Juli 2024 verhängte die Finanzaufsicht BaFin Geldbußen in Höhe von insgesamt 830.000 Euro gegen die BNP Paribas S.A. Der Grund für diese Strafe war das Versäumnis der deutschen Niederlassung, die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zu erfüllen.
26.07.2024 | 13:00 Uhr
Diese Vorschriften regeln organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen und wurden im Rahmen der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II eingeführt, die seit dem 3. Januar 2018 gilt.
Verstöße der BNP Paribas S.A.
Kostentransparenz
Im Geschäftsjahr 2019/2020 versäumte es die deutsche Niederlassung, ihre Kunden rechtzeitig über alle Kosten und Nebenkosten von Finanzinstrumenten zu informieren, was eine Verletzung der seit 2018 geltenden Vorgaben darstellt. Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen ihren Kunden vor der Erbringung von Dienstleistungen klare und verständliche Informationen über Kosten zur Verfügung stellen, um fundierte Anlageentscheidungen zu ermöglichen.
Geeignetheitsprüfung
Es wurden Wertpapierdienstleistungen erbracht, ohne dass zuvor die finanziellen Verhältnisse der Kunden gemäß den Anforderungen der MiFID II geprüft wurden. Unternehmen sind verpflichtet, die Eignung eines Produkts für den Kunden zu prüfen, indem sie Informationen über dessen finanzielle Verhältnisse, Anlageziele und Risikotoleranz einholen.
Hintergrund zu den gesetzlichen Anforderungen
Unternehmen müssen umfassende Kostentransparenz bieten und Kunden vor und nach der Anlageberatung über die Kosten informieren. Die Ex-ante-Kosteninformation soll alle Kosten und Nebenkosten offenlegen, damit Kunden diese vor Abschluss einer Transaktion verstehen können.
Vor Erbringung einer Dienstleistung müssen Unternehmen prüfen, ob ein Produkt für den Kunden geeignet ist. Dazu müssen sie Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden mit Finanzinstrumenten sowie deren Anlageziele und finanzielle Verhältnisse einholen.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 führen zu Sanktionen durch die BaFin, die Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes verhängen kann. Der Bußgeldbescheid gegen die BNP Paribas S.A. ist rechtskräftig. (jk)
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