Eine im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater
entstandene Studie der Universität Hohenheim hat sich für den Erhalt der Provisionsvergütung
und gegen eine Deckelung von Provisionen ausgesprochen. Sie fordert stattdessen
eine Erhöhung der Transparenz und einen kundenseitigen Verzicht auf
Garantieleistungen. Auf lange Sicht würden die Kunden davon mehr profitieren
als von geringeren Abschlusskosten.
Die Studienautoren Dr. Jochen Ruß, Dr. Jörg Schiller und Dr.
Andreas Seyboth konstatieren, dass es in Deutschland ein hohes Maß an Unbildung
bezüglich der eigenen Altersvorsorge auf der einen, sowie im Hinblick auf
Finanzprodukte und Finanzmärkte auf der anderen Seite herrsche. „Daher ist
meist Beratung erforderlich“, so Ruß et. al.
Vor dem Hintergrund der im Rahmen der IDD eingeführten regulatorischen
Maßnahmen, die darauf abzielten die Kosten- und Leistungstransparenz zu erhöhen
und auf diese Weise mögliche Interessenkonflikte der Berater bereits im Vorfeld
auszuräumen, untersuchen sie die Wirksamkeit der bisher getroffenen und aktuell
diskutierten Maßnahmen wie dem jüngst angedachten Provisionsverbot oder einer
Provisionsdeckelung.
Provisionen zu gering
Sie analysieren in einem ersten Schritt den Arbeitsaufwand,
den eine umfangreiche Beratungstätigkeit mit sich bringt und kommen zu dem
Schluss, dass die provisionshöhe zumeist eher zu gering ausfällt. „Stundensätze,
die sich bei einer Vermittlung kleinerer Verträge ergeben, liegen unter den
getroffenen Annahmen oft nur zwischen 10 und 50 EUR“, so Ruß et al., „Die
Vermittlung solcher Verträge ist somit nicht wirtschaftlich und überhaupt nur
durch Quersubventionierung durch größere Verträge möglich“. Eben das biete eine
Vergütung über das Honorarmodell aber nicht. Zudem sei der Stundensatz von 150
EUR, den Honorarberater im Durchschnitt erhöben, für einen Großteil der
Verbraucher nicht erschwinglich oder angesichts der geringen Anlagesummen wirtschaftlich
darstellbar. Alternativen wie Robo-Advisor oder Direktvertrieb seien derzeit
nicht auf dem Markt.
Die Autoren fordern daher mehr Risikobereitschaft der
Kunden und mehr Vertrauen zu den Beratern. „Performance ist wichtiger als
Kosten“, heißt es in der Studie. Verbraucher profitierten auf lange Sicht mehr,
wenn auf Garantien verzichtet würde, berechnen Ruß et al. (siehe Abbildung).
Quelle: ifa,
Universität Hohenheim
„Eine stärkere Nutzung von Kapitalmarktchancen bietet langfristig
ein deutlich höheres Renditepotential“, so die Studie. Kunden sollten daher nur
dort auf Garantien bestehen, wo sie zwingend notwendig wären, bspw. bei
Rücklagen für den „Notgroschen“
Risiken einer
Deckelung
Eine Deckelung von Provisionen halten die Autoren für wenig
zielführend. Zum einen sei es ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. Ein solch „gravierender“
Eingriff wäre nicht gerechtfertigt, der Markt funktioniere im Großen und
Ganzen. Zudem zweifeln Ruß et al. an der Berechnungsgrundlage für derzeit im
Raum stehende maximale provisionshöhen. Sie seien nicht in der Lage „Beratung angemessen
zu vergüten“ oder „Fehlanreize zu verhindern“.
Als Beleg führen die Autoren das Provisionsverbot in
Großbritannien an. Dort habe die Einführung dazu geführt, dass große Teile der
Bevölkerung keinen Zugang mehr zu Beratungsleistungen erhalten. Das betreffe
insbesondere diejenigen, die Beratung mitunter am nötigsten hätten.
Alternative: Mehr
Transparenz und „Daumenregel“
Stattdessen setzen sie auf eine Verbesserung der bestehenden
Maßnahmen. So sollte die Transparenz weiter gestärkt werden, um die Berater in
die Lage zu versetzen, „passende Produkte zu identifizieren und überteuerte Produkte
zu vermeiden“. Zudem regt die Studie eine Aufsicht der BaFin über die Berater
an, „um Fehlverhalten effizienter zu sanktionieren“. Darüber hinaus sollten
Berater und Kunden dazu angeregt werden, „das im Einzelfall sinnvolle Maß an
Garantien zu identifizieren“. Die Autoren formulieren dazu folgende „Daumenregel:
Dauerhafte Garantie für den Notgroschen; Zeitpunktbezogene (oder gar keine)
Garantie für Geld, das für Konsum in der ferneren Zukunft gespart wird;
Garantie eines lebenslangen (!) Einkommens ab Rentenbeginn für Geld, das
gespart wurde, um den gewünschten Lebensstandard abzusichern“.
Die Studie zum Provisionsverbot können Sie hier downloaden.
Diesen Beitrag teilen: