Der Bund will Immobilien klimafreundlicher machen. Deshalb wurde die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Am 1.7.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Worauf Bauherren bei der Finanzierung jetzt achten sollten.
02.07.2021 | 12:50 Uhr
Die Bundesregierung will ihr Versprechen einhalten, das sie im Klimaschutzprogramm 2030 inhaltlich fixiert und gesetzlich verankert hat. Eines der zentralen Handlungsfelder, um die darin festgeschriebenen Ziele zu erreichen, ist die Modernisierung von Immobilien. Denn Gebäude energieeffizienter auszustatten, zählt zu den wichtigsten Methoden, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Grund: Immobilien verursachen laut UNEP (United Nations Environment Programme) rund ein Drittel der weltweiten CO2-Emissionen. Gebäude sind für 40 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs sowie 50 Prozent des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen verantwortlich.
Nachhaltiges Bauen ist also ein wirksames Instrument, um ökologische, ökonomische und soziale Herausforderungen anzugehen. Die Bundesregierung setzt hier den Hebel bei der Finanzierung von Immobilieninvestments an: Um Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor voranzutreiben, wurden die finanziellen Anreize für klimafreundliche Investitionen verstärkt. Schon seit Anfang 2020 werden energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich gefördert. Wer zum Beispiel seine alte Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundliche Heizung austauscht, profitiert seit Januar 2020 von der Austauschprämie für Ölheizungen mit Fördersätzen von bis zu 45%. Zudem wurden im vergangenen Jahr die Fördersätze bereits bestehender Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren auf bis zu 40% sowie für Beratungsprogramme auf bis zu 80% erhöht.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde in diesem Jahr nun die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Nach dem Beginn der BEG im Januar 2021 mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) startete die BEG am 1. Juli 2021 nun auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der Kreditförderung für Einzelmaßnahmen und der Effizienzhaus-Förderung im Neubau- und Sanierungsbereich. Sie gilt für alle Wohngebäude, zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime sowie für alle Nichtwohngebäude, also auch für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Die BEG soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
„Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine noch größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt“, erklärt Ditmar Rompf, Vorstandsvorsitzender der Hüttig & Rompf AG, die auf die Vermittlung von Baufinanzierungen spezialisiert ist. „Neu besteht bei der BEG auch die Option, für den Hausbau oder Hauskauf Zuschüsse zu beantragen – ergänzend zu dem bisherigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Ein weiteres Plus: Es wird leichter, die Förderung zu beantragen. In Zukunft muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden – darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung“, so Rompf.
Für Bauherren besonders interessant: Neben besonders hoher Unterstützung vom Staat für die Sanierung zum Effizienzhaus sind im Neubau-Bereich hohe Förderungen für das Effizienzhaus 40 und das Effizienzhaus 55 möglich – jeweils in der Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse. Hier liegt der Tilgungszuschuss jeweils 2,5 Prozent höher als in der klassischen Effizienzhaus-Variante. Außerdem sind bis zu 150.000 Euro als Kredit abrufbar.
Haustyp | Förderung |
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Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 37.500 € Zuschuss |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 24.000 € Zuschuss |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 33.750 € Zuschuss |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 18.000 € Zuschuss |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag, entspricht max. 26.250 € Zuschuss |
Parallel zur Effizienzhaus-Förderung kann ab 1. Juli 2021 auch die verbesserte Förderung für Baubegleitung und Fachplanung bei der KfW beantragt werden. Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn des Bauvorhabens zu stellen. Das gilt auch für die übrigen KfW Programme wie Tilgungszuschüsse oder Direktzuschüsse.
Das für die BEG-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Bereich der Sanierung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Antragszahlen veröffentlicht, die bestätigen, dass die BEG seit ihrem Start Anfang 2021 bereits stark nachgefragt wird. Mehr als 130.000 Anträge wurden für die Bundesförderung bereits gestellt. Allein im Mai 2021 gingen Angaben der BAFA zufolge über 30.000 Förderanträge ein – davon beliefen sich rund 10.000 auf einen Ölheizungstausch. Rund 12.400 Anträge zielten auf die Gebäudehülle ab, rund 9.100 auf die Baubegleitung, rund 2.700 auf eine Heizungsoptimierung und 630 Anträge auf die Anlagentechnik.
Bei einer Baufinanzierung sind die staatlichen Fördermöglichkeiten bares Geld wert. Für Bauinteressierte ist es allerdings oftmals schwierig, alle Optionen und nötigen Voraussetzungen auf dem Schirm zu haben. Spezialisierte Berater sind daher derzeit besonders gefragt. Um einen Eindruck von den vielfältigen Optionen zu bekommen, lohnt sich ein Blick auf die weiterführenden Informationen zur neuen BEG auf der Website der KfW sowie auf die BEG-Themenseite der BAFA.
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