BAI und GDV sind voll des Lobes über die Novelle zur Anlageverordnung. Einziger Kritikpunkte: Umsetzung hat viel zu lange gedauert.
27.02.2015 | 10:34 Uhr
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novelle zur Anlageverordnung verabschiedet. Diese soll auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und die neue Welt der alternativen Investments (AIFs) ausgerichtet sein. Mit der Novelle wird im Wesentlichen der Status quo von Anlagen in herkömmlichen Spezialfonds und in Private Equity konserviert. Private-Equity-Fonds unterfallen bei entsprechender Gestaltung dem Begriff „Investmentvermögen“ im Sinne des KAGB. Im Rahmen der bisherigen Anlageverordnung waren Investitionen in Private-Equity-Fonds grundsätzlich möglich. Dies soll auch weiterhin der Fall sein. Die Novelle erfasst nun Anteile und Aktien an Private-Equity-Fonds von geschlossenen Publikums-AIF und Spezial-AIF, die direkt oder indirekt in Eigenkapital, eigenkapitalähnliche Instrumente und andere Instrumente der Unternehmensfinanzierung investieren. Außerdem soll die Verordnung neue Impulse bei Anlagen in Fremdkapitalprodukte, insbesondere im Segment Infrastrukturdarlehen und bei reinen Darlehensfonds, geben.
BAI: „Mühlenstein statt Meilenstein“
Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) begrüßt die Novelle: „Investoren und Anbieter sind gleichermaßen erleichtert, dass diese wichtige Verordnung endlich verabschiedet ist“, sagt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. Besonders die Beibehaltung des Status quo bei Private-Equity-Fonds wertet er als Erfolg, wenn man die ursprünglich zur Konsultation gestellten Vorschläge betrachte. Doch der BAI-Chef übt auch Kritik: „Es hat viel zu lange gedauert, bis eine sehr überschaubare Anzahl von Änderungen, die insbesondere durch die Ablösung des Investmentgesetzes durch das KAGB im Jahre 2013 erforderlich waren, transformiert wurde. Gerade im andauernden Niedrigzinsumfeld hätte man dem Anlagenotstand bei den betroffenen Investoren besser und schneller Rechnung tragen müssen.“ Im Ergebnis müsse man das Vorhaben eher als einen „Mühlenstein denn einen Meilenstein“ bezeichnen.
Auch Versicherer profitieren von Novelle
Die neue Anlageverordnung bringt auch Änderungen für Versicherungsunternehmen und die Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung mit sich. Versicherungsunternehmen haben nun die Möglichkeit, sich mehr als bisher im Bereich Infrastruktur und erneuerbare Energien engagieren zu können. „Mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Auflage von infrastrukturspezifischen Fonds werden insbesondere kleineren und mittelständischen Versicherungsunternehmen Investitionen im Bereich Infrastruktur effektiv ermöglicht“, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Erfreulich sei ebenfalls, dass die Anpassung der Fondsvorschriften aufgrund des KAGB mit Blick auf die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 nunmehr keine kostenaufwendige Umstrukturierung erfordere. „Der GDV begrüßt die neue Anlageverordnung“, sagt Hauptgeschäftsführer Axel Wehling. „Sie erleichtert es den Versicherern, in potenziell ertragreichere Anlagen als bislang zu investieren. Insbesondere die Möglichkeit, das Vermögen der Altersvorsorgesparer in Infrastruktur zu investieren, wurden erweitert.“
Nun müssten auch auf europäischer Ebene entsprechende Standards entwickelt werden, damit Investments mit langfristig kalkulierbaren Einnahmen unter dem neuen Regelwerk Solvency II nicht zu teuer werden. Derzeit liege die erforderliche Kapitalunterlegung bei 49 Prozent. „Vor dem Hintergrund der geringen Wechselwirkung dieser Investments mit Entwicklungen an den Kapitalmärkten wäre eine Kapitalunterlegung von 20 bis 25 Prozent angemessen“, so Wehling.
(PD)
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