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Riester

Riester-Renten: Das Ende der doppelten Provisionen

Etliche Lebensversicherer haben bei Riester-Rentenversicherungsverträgen Doppelprovisionen erhoben. Dieser Praxis will die BaFin nun einen Riegel vorschieben.

16.10.2019 | 07:30 Uhr

Die Riester-Rente kommt nicht aus den Schlagzeilen. Und in der Regel sind die jeweiligen Analysen und Berichte keine Werbung für diese Art der staatlich subventionierten Vorsorge. Im Gegenteil: Der Verdacht drängt sich auf, dass die Riester-Rente vor allem den Produktanbietern ein sorgenfreies Auskommen im Alter sichern soll und nicht den Vertragsnehmern.

In dieses Bild passt das Ergebnis einer Analyse des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg, die vor einigen Wochen Versicherer befragt hat, ob diese bei zulagenbedingten Beitragsänderungen von Riester-Rentenverträgen erneut Abschluss- und Vertriebskosten erheben würden. Die Antwort: 15 von 34 Versicherern gaben an, dafür eine Gebühr zu erheben. Davon seien insbesondere solche Riester-Sparer betroffen, die für bereits laufende Verträge Kinderzulagen erhalten und entsprechend ihren Eigenbeitrag gesenkt hätten, so die Marktwächter. 

Konkret sieht das in der Praxis so aus: Wer nach dem Wegfall der Kinderzulagen den Eigenbeitrag wieder erhöht, wird oft ein weiteres Mail zur Kasse gebeten. Die Gesamtbeitragssumme bleibt dabei gleich. Die Versicherer verlangen zuerst für die Zulagen nochmals Abschluss- und Vertriebskosten, später für die Beitragswiedererhöhungen, obwohl das alles bereits zu Beginn bezahlt worden war.

Lebensversicherer rechtfertigen sich

Die Lebensversicherer sahen sich bislang im Recht. Ihre Interpretation: Eine Senkung des Eigenbeitrags gelte als Teilbeitragsfreistellungen nach § 165 VVG. Jede Wiedererhöhung des Beitrags werde dann konsequent wie ein Neuabschluss des Vertrags behandelt und führe dann eben zu neuen Kosten. 

Der Effekt: Riester-Sparer mit schwankenden Einkünften und sich entsprechend ändernden Riester-Eigenbeiträgen sowie Riester-Sparer, die nach der jüngst erhöhten Grundzulage ihren Eigenbeitrag entsprechend abgesenkt haben, wurden reihenweise doppelt zur Kasse gebeten.

Aufsichtsbehörde schreitet ein

Keine Frage: Die doppelte Erhebung von Vertriebskosten führt zu spürbaren finanziellen Einbußen bei Riester-Sparern – insbesondere dann, wenn sie Kinder haben. Das ist natürlich nicht das, was der Gesetzgeber im Sinn hatte. Das Ziel der Riester-Rente war schließlich ursprünglich, eine flexible, transparente und in den Kosten klar geregelte Altersversorgung zu schaffen. Das wird durch die Praxis vieler Versicherer konterkariert. 

Deshalb hat sich nun die BaFin des Themas angenommen. Die Finanzaufsicht wollte selbst herausfinden, wie verbreitet das Problem der doppelten Kostenberechnung tatsächlich ist und erkundigte sich in einer Stichprobe bei 20 Lebensversicherungsunternehmen nach den rechtlichen Grundlagen der angewandten Doppelprovisionen. 

Allerdings diente die Anfrage nicht nur statistischen Zwecken. Die Aufsichtsbehörde hat Unternehmen, die Doppelprovisionen berechnen, auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2019 (Randziffer 29) hingewiesen, wonach diese Praxis unwirksam ist. 

Die Verbraucherschutzabteilung der BaFin hat sich von allen betroffenen Unternehmen schriftlich zusichern lassen, dass diese in Zukunft keine Doppelprovisionen mehr erheben werden. Gleichzeitig sollen Kundenbeschwerden zu bereits erhobenen erneuten Abschluss- und Vertriebskosten im Sinne der Verbraucher behandelt werden. 

Die BaFin geht nun davon aus, dass in der Praxis eine Doppelprovisionierung bei den Riester-Rentenversicherungsverträgen nicht mehr stattfinden wird.

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