BaFin-Reform beschlossen

Bundestag billigt Gesetz zur Stärkung der Finanzaufsicht. Aigner: „Belange der Verbraucher werden noch besser Gehör finden.“

26.10.2012 | 14:47 Uhr

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wird mit diesem Beschluss gestärkt und soll künftig nicht nur auf die Stabilität der Finanzmärkte achten, sondern auch Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. „Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass der Verbraucherschutz stärker in den Fokus der Finanzaufsicht rückt“, begrüßt Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner den Gesetzesbeschluss. Dieser beinhaltet ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der BaFin. Zudem erhalten Verbraucher ein eigenes Gremium, den sogenannten Verbraucherbeirat. „Ein gesetzliches Beschwerdeverfahren und der neue Verbraucherbeirat sind wichtige Instrumente, um Defiziten aus Verbrauchersicht besser nachgehen zu können“, so die Ministerin. Im Verbraucherbeirat soll neben Vertretern von Verbrauchern und Anlegerschutzorganisationen auch das Bundesverbraucherschutzministerium einen Sitz und eine Stimme haben. Außerdem wird das Ministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.

Mit der Reform der Finanzaufsicht werde klargestellt, dass die BaFin auch im sogenannten „kollektiven Verbraucherinteresse“ tätig wird. Dies sei dann der Fall, „wenn ein Unternehmen gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht“, heißt es aus dem Ministerium für Verbraucherschutz. „Mit dieser Reform werden die Belange der Verbraucher noch besser Gehör finden“, ist Aigner überzeugt. „Sie ist ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Finanzmärkte und ergänzt die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen, die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz erzielt hat.“ Zu nennen seien insbesondere die Einführungen der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung und des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes sowie die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte mit zusätzlich jährlich 1,5 Millionen Euro.

(PD)

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