Bundestag stimmt über Honorarberatung ab
Am 25. April wird das Gesetz zur Honorarberatung im Parlament vermutlich verabschiedet. „Noch viele Baustellen.“24.04.2013 | 10:26 Uhr
Das Honoraranlagen-Beratungsgesetz wird am 25. April im Bundestag diskutiert. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass es die nötige Zustimmung erhält. Aber selbst unter Honorarberatern will so recht keine Freude aufkommen. Zwar gehe der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, doch sei er nur ein kleiner Schritt. „Für den Verbraucher bringt das neue Gesetz nur wenig Vorteile, hier wird wohl erst eine europaweite Lösung für die nötige Klarheit sorgen“, meint etwa Peter Hieber von der Hieber Finanzplanung. Hans-Joachim Reich von der Reich consulting GmbH warnt vor einer Überforderung des Kunden: „Der Finanz-Verbraucher wird im § 34 Gewerbeordnung (GewO) nun – nach c, d, e und f – bereits mit dem fünften Buchstaben regelrecht erschlagen.“ Die Honorarberatung wird in der Gewerbeordnung künftig unter § 34h geführt. Zusätzlich sollen weitere Honorarberater-Neuerungen im Kreditwesengesetz (KWG) festgeschrieben werden. „Selbst Fachleute verzweifeln beim Durcharbeiten der Berliner Drucksachen zum Gesetzgebungsverfahren“, so Reich. „Eine unfassbare Flickschusterei.“ Trotz allem sieht er auch eine gute Nachricht: „Zumindest wird über jahrzehntelange Fehlentwicklung und Missstände diskutiert und der ganze Berliner Apparat ist wenigstens redlich bemüht.“
Michael Renze von der ABATUS VermögensManagement GmbH & Co. KG erkennt ebenfalls das begrüßenswerte Ansinnen der Politik. Leider handle es sich aber um einen „Schnellschuss“: „Unter anderem steuerliche Nachteile von Honorarberatern gegenüber Provisionszahlungen sowie die Gefahr, dass Kleinsparer keine reelle Chance auf eine ‚ernsthafte‘ Beratung bekommen, konterkarieren die guten Absichten.“ Der Politik will er aber nicht den ‚Schwarzen Peter‘ zuschieben: „Auch die Akteure in der Finanzbranche sind gefragt, unter anderem bei der Einführung von Nettotarifen, die bei vielen Produkten fehlen.“ Dass der Gesetzentwurf nur ein Anfang ist und noch weiter ausgebaut werden müsse, hofft auch Claudia Bischof von der Honorarberatungsgesellschaft Punkt DE: „Angefangen bei der steuerlichen Ungleichbehandlung bis zum Ausklammern des gesamten Versicherungsbereichs gibt es noch viele Baustellen.“ So arbeiteten Berater nach § 34e GewO zwar bereits auf Honorarbasis. Allerdings dürften sie keinerlei Produkte vermitteln – noch nicht einmal provisionsfreie.
Dass die Honorarberatung nun gesetzlich verankert wird, ist für Ingrid Otten von der FPO Finanzplanung & Honorarberatung Oldenburg GmbH wünschenswert. Sie hält es jedoch für fraglich, ob der Gesetzentwurf zielführend ist: „Die verschiedenen Bergriffe ‚Honorar-Anlageberater“ und ‚Honorar-Finanzanlageberater‘, die ein Verbraucher nicht so ohne weiteres unterscheiden kann und vielleicht auch nicht will.“ „Das Gegenteil von gut gelungen ist gut gemeint“, kommentiert Marc Keizl von der Finanzgenossenschaft i. Gr. „Aus systemrelevanten Gründen kann ich das Vorgehen der Regierung verstehen – nur wenn ein sehr großer Teil der Bevölkerung sich weiter passiv zu seinen eigenen Finanzthemen verhält und entsprechend die der Masse angebotenen Produkte konsumiert, kann die Finanzindustrie in Ruhe so weiter machen wie bisher.“
Bei der Deutschen Makler Akademie ist man überzeugt, dass die Honorarberatung die provisionsabhängige Beratung nicht verdrängen wird: „Ich gehe davon aus, dass Honorarberatung und Provisionsberatung parallel nebeneinander existieren werden“, sagt André Wohlert gegenüber FundResearch. „Honorarberater brauchen aber eine eigenständige gewerbliche Erlaubnis und Registrierung.“ Die Einführung einer Gebührenordnung sei für sie nicht geplant.
(PD)