Steuer auf Silbermünzen - Ministerium schafft Rechtssicherheit
Für den Handel mit außereuropäischen Silbermünzen müssen - anders als in der Branche befürchtet - keine Steuern nachgezahlt werden. Das Bundesfinanzministerium stellte nun klar, unter welchen Voraussetzungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent nicht nachträglich beanstandet werde.25.11.2022 | 06:07 Uhr
Das Ministerium hatte vor einigen Wochen mit einem Schreiben für Irritationen gesorgt, nach dem für Münzen, die keine Sammlerstücke von münzkundlichem Wert sind und aus dem Ausland in die EU eingeführt werden, ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu erheben sei und nicht wie bisher oft der ermäßigte.
"Die jetzt veröffentlichte Nichtbeanstandungsregelung ist eine schnelle, praktikable Lösung", sagte York Tetzlaff, Geschäftsführer der Fachvereinigung Edelmetalle in Pforzheim. "Das gibt der Branche die notwendige Rechtssicherheit." Die Fachvereinigung hatte sich dafür eingesetzt, dass Altfälle nicht nachträglich höher besteuert werden müssen. Das hätte hohe Nachzahlungen und viel bürokratischen Aufwand für die Firmen bedeuten können. Der Handel mit Silbermünzen mache bei manchen Unternehmen bis zu 20 Prozent des Umsatzes aus.
Das Ministerium hatte Ende September mitgeteilt, eine Vereinfachungsregelung von 2014 sei oftmals falsch angewendet worden, sie hätte sich bloß auf Sammlungsstücke von hohem Wert bezogen. Das Schreiben habe Klarheit bei der Anwendung für die Zukunft schaffen sollen. Die jetzt nachgereichte Nichtbeanstandungsregelung klärt bislang offene Fragen für zurückliegende Fälle.
Quelle: dpa-AFX