Steuer: Was ist bei ausländischen thesaurierenden ETFs wichtig?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von TiAM FundResearch beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.29.03.2021 | 07:00 Uhr von «Stefan Rullkötter»
Ich habe in meinem Depot thesaurierende ETFs aus dem Ausland. Wie werden diese durch die 2018 eingeführte Vorabpauschale besteuert? Wird der fiktive Ertrag, von dem die Abgeltungsteuer abgezogen wird, bei einem der Bank vorliegenden Freistellungsauftrag entsprechend angerechnet?
TiAM FundResearch: Alle thesaurierenden Fonds und ETFs in einem Inlandsdepot sind von der Vorabpauschale betroffen. Die Vorabpauschale ist jener Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag errechnet sich aus der Multiplikation des Rücknahmepreises zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses.
Im Jahr 2020 lag der Basiszins bei 0,07 Prozent. Wenn der ETF also zum Jahresbeginn 100 Euro wert war, beträgt die Vorabpauschale 100 mal 0,049, also 4,90 Cent pro Anteil. Abzuziehen ist davon nichts, weil der Thesaurierungsfonds nichts ausschüttet. Der mittels Freistellungsauftrag erteilte Sparerpauschbetrag wird angerechnet. Ohne weitere Kapitaleinkünfte wird die Abgeltungsteuer also erst ab einer Vorabpauschale von mehr als 801 Euro fällig.
Dieser Artikel erschien zuerst am 20.03.2021 auf boerse-online.de