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34f-Erlaubnis: Keine Verlängerung der Übergangsfrist

AfW warnt davor, zu lange mit der Beantragung der Erlaubnis zu warten. Anmeldung im April oder spätestens im Mai.

17.04.2013 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung empfiehlt allen Finanzdienstleistern, die im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 34c GewO sind und auch nach dem 1. Juli 2013 Finanzanlagen vermitteln wollen, die nötige Erlaubnis nach § 34f GewO schnellstmöglich zu beantragen. Sie können dafür bis zum 30. Juni 2013 eine Übergangsfrist nutzen und erhalten die Zuverlässigkeit und die ordentlichen Vermögensverhältnisse ohne erneuten Nachweis anerkannt. Auch für die Frist der Alten-Hasen-Regelung ist dieses Datum die „Schallmauer“.

Schlechte Nachrichten für Berater, die auf eine verlängerte Übergangsfrist hoffen: „Eine Verlängerung der Übergangsfrist können wir aufgrund einer Nachfrage im Bundeswirtschaftsministerium klar ausschließen“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Deshalb mache es auch Sinn, sich in den kommenden Wochen um die neue 34f-Erlaubnis zu kümmern. Wer bis zum Schluss der Frist wartet, muss sich wohl auf den typischen Last-Minute-Stress bei IHKen oder Gewerbeämtern einstellen.

Eine Art „Moratorium“ ist allerdings möglich. Dieses beträfe Vermittler, die zwar vor dem 1. Juli ihre 34f-Erlaubnis beantragt haben, diese aber zum Ende der Frist noch nicht in den Händen halten. Jedoch wäre dieses Moratorium – sollte es tatsächlich kommen – lediglich eine Selbstbindung der Verwaltung und hätte ausschließlich Bedeutung zwischen der Behörde und dem Vermittler als Gewerbetreibenden.

Daher warnt Rottenbacher davor, auf diese Entwicklung zu spekulieren: „Wer ab dem 1. Juli 2013 nicht die Erlaubnis nach 34f hat, berät/vermittelt schlicht ohne Erlaubnis und kann von einem Mittbewerber abgemahnt werden, ein Kunde könnte dem Vermittler vorhalten ohne Erlaubnis vermittelt zu haben und vor allem: die VSH greift dann nicht, da ohne 34f-Erlaubnis vermittelt wurde.“ Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund, mit dem Antrag zu warten. Letztlich hätten Berater dadurch nur Vorteile.

„Doku+“ erleichtert die Beratung

Vorteile für die Beratung bietet „Doku+“, das neue Softwaremodul des FINANZEN FundAnalyzer (FVBS). Mit wenigen Klicks können Berater die Kundenstammdaten gestalten und rechtssicher dokumentieren. Beratungsprotokolle und Kundenangaben können sowohl elektronisch als auch von Hand ausgefüllt werden und sind somit für den mobilen Vertrieb nutzbar. Zudem können sämtliche Dokumentationen lokal gespeichert werden. Das erleichtert die jährliche Sichtung durch den Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Anwalt.

„Doku+“ wurde bereits im vergangenen Jahr unter Mithilfe der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann und Kollegen konzipiert und bereitgestellt. Inzwischen wurde der Support durch die €uro Advisor Services GmbH ausgebaut und um einen schriftlichen Leitfaden erweitert. Das Modul „Doku+“ zum FINANZEN FundAnalyzer (FVBS) kann nach einer vierwöchigen Testphase zu EUR 9,95 monatlich lizensiert werden. Infos hierzu finden Berater hier oder unter Tel: 089/2441-802-50.

(PD)

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