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„Bankberatung ohne Fehlanreize“

Europaparlament in Straßburg
Anlageberatung

Europa-Parlament nimmt MIFID-II-Änderungen an. FundResearch hat erste Reaktionen ermittelt.

30.10.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Am vergangenen Freitag hat das Europaparlament den Änderungsantrag zur Finanzmarktrichtlinie MiFID angenommen. Sie ist Kernelement der Europäischen Finanzmarktregulierung und wird als Reaktion auf die Finanzkrise derzeit überarbeitet. Nun soll der Wirtschaftsausschuss mit dem Rat und der Kommission Verhandlungen aufnehmen. Im Mittelpunkt stand das umstrittene Verbot von Provisionen in der Anlageberatung.

Ferber: „Provisionen sind nur erlaubt, wenn sie transparent sind“

„Wir regeln Finanzmärkte, und keine Finanzprodukte, wie das in der Vergangenheit der Fall war“, kommentiert der CSU-Europaparlamentarier und MiFID-II-Berichterstatter Markus Ferber die Entscheidung des Parlaments. „Alle Handelssysteme brauchen Regeln, und deshalb haben wir die Sparte der organisierten Handelssysteme eingeführt.“ Vor allem im Bereich der Finanzberatung habe das Parlament eine deutliche Verschärfung des Anlegerschutzes durchsetzen können. „Bankberatung ohne Fehlanreize“, nennt Ferber das Ziel der neuen Regelung. „Der Kunde muss künftig vor Abschluss des Geschäfts vom Berater alle Informationen über Risiken des Produkts erhalten.“  Denn nur wenn dem Kunden alle Informationen vorgelegt werden, könne er eine fundierte Entscheidung treffen und wisse, woran er ist. „Es wird kein Verbot von Gebühren geben“, sagt der Berichterstatter. „Provisionen sind jedoch nur erlaubt, solange die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie transparent sind oder an den Kunden weitergegeben werden oder wenn die Gebühren für die Bereitstellung eines Produkts notwendig sind.“ Ziel müsse es sein, Produkte für den Verbraucher bereitzustellen und nicht für den Vertrieb. Durch falsche Beratung und falsche Anreize sei es in der Vergangenheit dazu gekommen, dass Kunden Produkte erworben hätten, die schlicht nicht ihren Bedürfnissen und ihrer Risikobereitschaft entsprochen hätten. „Die neuen Transparenzregeln sind wichtig, um verlorengegangenes Vertrauen beim Kunden wieder zurückzugewinnen und ihn vor unnötigen und zu risikoreichen Abschlüssen zu schützen“, so der CSU-Finanzexperte.

Giegold: „Kunden werden gegen ihr Interesse in Finanzprodukte getrieben“

Die Entscheidung des Parlaments findet jedoch nicht überall Zustimmung. Sven Giegold, Mitglied der Grünen im Europaparlament, ist der Ansicht, dass der Provisionsvertrieb eine gute Beratung für alle Kunden verhindere. „Durch die Provisionsberatung wird ein Anreiz geschaffen, Kundinnen und Kunden gegen ihr Interesse in Finanzprodukte zu treiben.“ Vor allem die einflussreiche Lobby aus Banken, Versicherungen, Strukturvertrieben und sonstigen Finanzanbietern verhindere ein Provisionsverbot. „Dabei argumentieren sie regelmäßig, dass nur durch Verkaufsprovisionen Beratung für die Anleger kleiner und kleinster Vermögen möglich würde“, so Giegold. „Denn Honorarberatung würde sich nur für Anleger mit etwa 50.000 Euro lohnen. Wir halten dieses Argument für eine Verschleierung der Probleme.“ Befürworter der Verkaufsprovisionen könnten nicht ernsthaft erklären, welche Gruppe von armen Kleinanlegern genau von diesem Beratungsmodell profitiere. „Wenn die Anleger wirklich sehr wenig Geld haben, wird jeder verantwortungsvolle Berater empfehlen, keine Finanzprodukte zu kaufen, sondern Schulden abzubauen und darüber hinaus möglichst gute Konditionen für eine vernünftige Liquiditätsreserve zu finden“, argumentiert der Grüne.

Die Banken wollen den Vorwurf, sie würde Kunden gegen ihren Willen in Finanzprodukte treiben, so nicht stehen lassen: „Entscheidend ist, dass wir den Anlegern die Wahl lassen“, sagt Silke Wolf, Geschäftsführerin des Bayerischen Bankenverbandes im Gespräch mit FundResearch. „Beide Modelle sollen nebeneinander existieren.“ Wichtig sei, dass Transparenz bestehe, weshalb Wolf die Offenlegung von Provisionen begrüßt. Zudem sei die Honorarberatung schlichtweg nicht für jeden Anleger geeignet. „Wir warnen vor einem absoluten Provisionsverbot“, widerspricht sie deshalb Giegold. „Kleinanleger werden dadurch zu Direktbanken getrieben und erhalten dann überhaupt keine Beratung.“

(PD)

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