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ESM kann kommen

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (Mitte) gibt grünes Licht für den ESM
Anlageberatung

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab. Ratifizierung ist aber an Auflagen geknüpft.

12.09.2012 | 10:39 Uhr von «Patrick Daum»

Urteil über die Eilklagen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalpakt gesprochen und die Anträge abgelehnt. Europa dürfte aufatmen, denn Deutschland darf dem Euro-Rettungsschirm jetzt beitreten. Ohne die deutsche Beteiligung konnte er bisher noch nicht in Kraft treten. Die obersten Richter sehen keinen Grund, die Unterschrift unter den Vertrag für den ESM zu stoppen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle knüpfte die Entscheidung jedoch an Auflagen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe und weitergehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich seien. Damit kann Bundespräsident Joachim Gauck nun den ESM-Vertrag unterzeichnen.

Mehr als 37.000 Verfassungsbeschwerden des überparteilichen Vereins „Mehr Demokratie“ waren zuvor in Karlsruhe eingegangen, darunter auch die des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler. Der Bayer hatte noch am Wochenende einen Eilantrag eingereicht, der sich gegen die EZB-Maßnahme richtete, unbegrenzt Anleihen von Krisenländern zu kaufen. Auch dieser Antrag wurde jetzt abgelehnt. Das heutige Urteil ist eine vorläufige Eilentscheidung, der noch ein endgültiges Urteil folgen wird. Es wird jedoch allgemein davon ausgegangen, dass dieses nicht anders ausfallen, sondern lediglich einige Ergänzungen enthalten werde.

(PD)

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