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Grüne wollen Honorarberatung stärken

Anlageberatung

Eckpunktepapier der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will Maklern und Vermittlern den Schritt in die Honorarberatung erleichtern.

24.09.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Die Honorarberatung als Alternative zum Provisionsmodell besteht im Versicherungsbereich schon seit mehreren Jahren und ist durch § 34e Gewerbeordnung (sogenannte Versicherungsberater) geregelt. „Zu Beginn des Monats Juli 2012 waren jedoch unter den insgesamt 255.486 in Deutschland registrierten Versicherungsvermittler gerade einmal 246 Versicherungsberater“, monieren die Grünen in ihrem Eckpunktepapier. Einer Verbreitung der Versicherungsberatung stünden vor allem die am Markt üblicherweise angebotenen Bruttopolicen gegenüber. Zahlreiche Versicherungsprodukte seien ohne eingerechnete Provisionen oder Rückvergütungen nicht zu erhalten. „Damit kann sich aber die absurde Situation ergeben, dass Verbraucher im Anschluss an eine Beratung, das empfohlene Produkt bei einem Versicherungsvermittler erwerben müssen und hier auch noch über den Produktpreis Provisionen zahlen, obwohl sie keine Beratung mehr benötigen“, heißt es in dem Papier der weiter.

Um dies zu ändern, fordert die Bundestagsfraktion der Grünen von Versicherungsunternehmen die Bereitstellung von Nettotarifen für sämtliche Produkte: „Das bedeutet, dass jeder Versicherungsanbieter sicherzustellen hat, dass ein Versicherungsberater das jeweilige Versicherungsprodukt befreit von  Vertriebskosten erhalten hat.“ Zudem soll der Berater, nachdem er eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt  abgegeben hat, das Produkt auch vermitteln dürfen. Um Versicherungsvermittlern und –maklern den Übergang in die Honorarberatung schmackhaft zu machen, sollen bestehende Provisionsverträge für einen bestimmten Übergangszeitraum weiterlaufen. Weiter sieht das Papier den Abbau struktureller Nachteile für die Versicherungsberatung vor. Versicherungsvermittler und –berater sollen mit Blick auf die Umsatzsteuerpflicht und hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Provisionen und Beratungsentgelten gleich behandelt werden. Mit einer Honorar- bzw. Gebührenordnung wollen die Grünen den erforderlichen rechtlichen Rahmen für die Versicherungsberatung bilden.

Bereits zu vor einigen Wochen hatte sich Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner in einem Eckpunktepapier für die Honorarberatung ausgesprochen. In der Koalition ist man sich einig, die eine Regelung für die Honorarberatung noch vor den nächsten Bundestagswahlen im Herbst 2013 auf den Weg zu bringen und damit in Europa vorangehen.

(PD)

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