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Infinus: Jahrelange Ermittlungen drohen

Gebäude der Infinus AG in Dresden
Anlageberatung

Kreis der Beschuldigten hat sich auf zehn erweitert. Forderungen der Gläubiger belaufen sich bereits auf rund eine Milliarde Euro.

10.01.2014 | 10:09 Uhr von «Patrick Daum»

Der Skandal um den Finanzdienstleister Infinus (FundResearch berichtete) wird die Behörden voraussichtlich noch lange beschäftigen. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Lorenz Haase sagte in der „Sächsischen Zeitung“, dass zwar mit Hochdruck an dem Verfahren gearbeitet werde. Wie lange die Ermittlungen noch dauern, sei jedoch offen. Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor davon aus, dass rund 25.000 Anleger um insgesamt etwa 400 Millionen Euro betrogen worden sein könnten. Wie hoch der Schaden letztlich sei, hänge aber davon ab, wie viel Vermögen die Justiz sicherstelle und was davon die Insolvenzverwalter verwerten könnten. Bis feststehe, wie viel Geld die Gläubiger zurückbekommen, würden in Fällen dieser Größe oft zehn Jahre oder mehr vergehen, meint der Oberstaatsanwalt. „Aber da mehrere Personen in Untersuchungshaft sitzen, werden wir das mit der größten Beschleunigung bearbeiten.“

Nach der Razzia im November 2013 mussten 17 der insgesamt 22 Firmen rund um die Gesellschaften Infinus AG, Future Business KG (Fubus) und Prosavus AG Insolvenz anmelden. Da allein die Fubus-Bilanz des Jahres 2012 Verbindlichkeiten von 710 Millionen Euro vorweise, belaufen sich die gesamten Forderungen der Gläubiger nach Informationen der „Sächsischen Zeitung“ bereits jetzt auf rund eine Milliarde Euro. Zum Vergleich: Im Insolvenzverfahren der Drogeriekette Schlecker soll es derzeit 22.700 Gläubiger geben, die insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro einfordern.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat derweil den Kreis der Beschuldigten auf zehn erweitert. Waren bisher Manager und Aufsichtsräte sowie zwei Goldhändler aus Salzburg inhaftiert, sollen nun auch der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater der Infinus-Gruppe im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen. Aber nicht nur in Dresden wird ermittelt: Auch in Wien läuft ein Verfahren. Angaben der zuständigen Staatsanwältin Nina Bussek zufolge, stünden 25 Vermittler des Finanzvertriebs unter dem Verdacht, über den Erwerb von Policen eines österreichischen Versicherers Geld gewaschen zu haben. „Alle beschuldigten sind deutsche Staatsbürger“, so Bussek.

Und die geschädigten Anleger? Die dürften wohl noch einige Zeit auf ihr Geld warten. Denn so lange die Ermittlungen laufen, bleiben die Infinus-Konten gesperrt. Wie viel Kapital nach Abschluss der Ermittlungen vorhanden sein wird, ist derzeit absolut unklar. Die Anlegerstruktur ist sehr unterschiedlich. „Das beginnt beim Kleinsparer, das heißt wir sprechen hier über 5.000 Euro. Aber wir haben tatsächlich auch Anleger, die sechsstellige Beträge investiert haben“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diller von der Bremer Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg dem Mitteldeutschen Rundfunk. Sollten die Anleger durch geschönte Verkaufsprospekte zu Investitionen verleitet worden seien, könnten sie Anspruch auf Schadenersatz haben. „Die Herausgeber einer Orderschuldverschreibung sind verpflichtet, einen Verkaufsprospekt zu erstellen. Dieser ist eine wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung des Anlegers“, sagt der Anwalt. „Nach der geltenden Rechtslage muss der Prospekt ein zutreffendes Bild über das Kapitalanlageprodukt machen.“ Wenn es dabei aber wesentliche Fehler gebe, etwa weil Zahlen geschönt wurden, komme für Anleger ein Schadenersatzanspruch wegen eines Prospektfehlers in Betracht.

(PD)

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